Berufliche Weiterbildungsverbünde ESF Plus 2021-2027

Ideenaufruf Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterbildungsverbünde sind Netzwerke, bei denen mehrere Unternehmen und Akteure der Weiterbildungslandschaft sowie regionale Arbeitsmarktakteure Kooperationen eingehen, sodass Weiterbildungsmaßnahmen für die künftigen Herausforderungen ressourceneffizient über Betriebsgrenzen hinweg organisiert und durchgeführt werden können. 

Hinsichtlich der beteiligten Unternehmen als Verbundpartner richtet sich der Ideenaufruf vom 30.04.2024 an Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Mecklenburg-Vorpommern.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebote und Strukturen entwickeln sie gemeinsam innovative und zukunftsgerichtete Lösungen zur Deckung dieser Bedarfe. Mit der Förderung sollen dabei neue Inhalte und Formen der beruflichen Weiterbildung entwickelt, erprobt und beschleunigt etabliert werden. Die Inhalte und auch die Lehrmethoden sollen eng an die Bedürfnisse der Arbeitswelt angepasst werden.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Koordinierungsstellen der Weiterbildungsverbünde in Form eines “Verbundmanagers“ oder einer „Verbundmanagerin“ oder als „Verbundmanagement“

Diese organisieren, entwickeln und moderieren den jeweiligen Weiterbildungsverbund und schaffen den Rahmen zur Vernetzung aller relevanten Arbeitsmarktpartner im Verbund sowie zur Entwicklung innovativer und zukunftsgerichteter Weiterbildungslösungen.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate und soll frühestens am 01.08.2024 beginnen. In begründeten Fällen kann eine Zuwendung für die einmalige Fortführung des Projektes um weitere 12 Monate gewährt werden.

Wer kann die Zuwendung erhalten?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Wie hoch ist die Zuwendung?

Für die Verbundmanager*innen eines Weiterbildungsverbundes beträgt die Zuwendung 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das zugewiesene angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur Anwendung einer ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) in Mecklenburg-Vorpommern (Erlass ESF-PKP) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. 

Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Auswahl und Bewilligung der Vorhaben zur Förderung eines Weiterbildungsverbunds erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:

1. Vorverfahren

Das Verfahren beginnt mit der fristgerechten Einreichung einer schriftlichen Projektskizze zum geplanten Vorhaben, bestehend aus:

  • Angaben zu den Mitwirkenden (als Verbundpartner) und jeweils ein Letter of Intent, in dem auch die Kompetenzen und Referenzen des Mitwirkenden (des jeweiligen Verbundpartners) nachgewiesen werden, 
  • Beschreibung des Projektinhalts und der Projektumsetzung, einschließlich der namentlichen Nennung der Verbundmanagerin/ des Verbundmanagers sowie deren/dessen Kompetenzen und Referenzen, ferner Erläuterung der Methoden und Instrumente, die zur Projektumsetzung genutzt werden,
  • Beschreibung der Zielgruppe und des Beitrags der Projektidee zur Umsetzung des Förderzwecks, 
  • Angaben zum spezifischen Beitrag des Vorhabens, mehr Wertschöpfung im Land zu generieren
  • Angaben zum Beitrag des Vorhabens zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,
  • Aufstellung der Projektkosten, Beschreibung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, einschließlich konzeptioneller Überlegungen im Hinblick auf eine Fortsetzung des Projektes ohne öffentliche Förderung.

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist am 12.06.2024 abgelaufen. Es können keine Projektskizzen mehr eingereicht werden.

Die eingereichten Projektskizzen werden formal und auf Vollständigkeit durch die GSA geprüft und anschließend durch eine Jury fachlich-inhaltlich bewertet und votiert.

2. Antragsverfahren

Wenn für Ihre Projektskizze eine positive Auswahlentscheidung als förderwürdiges Projekt und zugleich die budgetären Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit vorliegen, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung.

Mit der Antragstellung ist eine Kooperationsvereinbarung mit allen Verbundpartnern vorzulegen.

Bewilligungsbehörde ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

Wann kann mit dem Vorhaben begonnen werden?

Auf keinen Fall dürfen Sie vor der Antragstellung mit Ihrem geplanten Vorhaben beginnen.

Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt werden. Nach schriftlicher Genehmigung kann auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem geplanten Vorhaben begonnen werden, ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt.

Ansprechpartner

Bitte richten Sie gegebenenfalls auftretende Nachfragen ausschließlich per E-Mail an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Dr. Steffen Clauß,

E Mail: s.clauss(at)wm.mv-regierung.de.

Weitere Informationen

Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie hier:

 

Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:

  • Die elektronischen Formulare stehen als bearbeitbare PDF-Dateien bereit.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare kann ausschließlich mit einem Windows PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
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