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Transformationsförderung

Das Land M-V gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen mit dem Ziel, im Wandel der Arbeits­welt einen Beitrag zur Fachkräfte­sicherung und Fachkräfte­gewinnung zu leisten.

 

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind entsprechend der zugrundeliegenden Richtlinie (siehe Downloads)

  • nach Nr. 2.1 der Richtlinie einzelbetriebliche Verbundvorhaben von Unternehmen in Zusammenarbeit mit mindestens einem fachlich versierten und über einschlägige Erfahrungen in dem Themenbereich verfügenden Partner (z. B. Universität, Hochschule, Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung, Institution, Nichtregierungsorganisation, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder Ähnlichem). Zuwendungsfähig sind hierbei Vorhaben, die eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten haben.
  • nach Nr. 2.2 der Richtlinie überbetriebliche und sonstige Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung mit herausgehobener Bedeutung für die Gestaltung der Transformation der Arbeitswelt in Mecklenburg-Vorpommern. Zuwendungsfähig sind hierbei Vorhaben, die eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 36 Monaten haben.

    Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung nach Nr. 2.2 ist eine fachliche Stellungnahme sowie die Erteilung und Vorlage eines positiven Votums des für die Richtlinie zuständigen Ministeriums über das Transformationsvorhaben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die folgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Förderung von einzelbetrieblichen Verbundvorhaben nach Nr. 2.1 der Richtline. Hinweise zur Förderung von überbetrieblichen oder sonstigen Vorhaben nach Nr. 2.2 entnehmen Sie bitte derselben Richtlinie.

  • Die Höhe der Zuwendung beträgt für einzelbetriebliche Transformationsvorhaben bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur Anwendung einer ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) in Mecklenburg-Vorpommern (siehe Downloads) geregelt.
  • Zuwendungsfähig sind zudem die pauschalierten Sachausgaben. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 % der Personalkostenpauschale ermittelt.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 EUR betragen.

Ihr Weg zur Förderung

Die Auswahl und Bewilligung von einzelbetrieblichen Verbundvorhaben nach Nr. 2.1 der Richtlinie erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

1. Ideenwettbewerb

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Teilnahme an einem Ideenwettbewerb und das positive Votum einer Fachjury zum eingereichten Transformationskonzept.

Der erste Ideenaufruf zur Transformationsförderung wurde am 06. März 2025 veröffentlicht. Der Themenschwerpunkt des ersten Ideenwettbewerbs war „Künstliche Intelligenz (KI)“. Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern konnten bis zum 19. Mai 2025 Projektskizzen für einzelbetriebliche KI-Verbundvorhaben bei der GSA einreichen.

Weiterer Ideenaufruf geplant

Geplant ist ein weiterer Ideenaufruf zur Förderung einzelbetrieblicher Verbundvorhaben. Sobald hierzu nähere Informationen feststehen, finden Sie hier die Unterlagen und Hinweise zur Einreichung von Projektskizzen bei der GSA. 

So funktioniert grundsätzlich die Einreichung von Projektskizzen:

  • Sobald der Ideenaufruf veröffentlicht ist, können Sie hier das PDF-Formular zur Einreichung von Projektskizzen anfordern. Das PDF-Formular wird Ihnen nach Anforderung automatisch per E-Mail zugesendet.
  • Füllen Sie das PDF-Formular mit Ihren Angaben zur Projektskizze aus und übermitteln Sie Ihre fertige Projektskizze elektronisch per Senden-Schaltfläche am Ende des PDF-Formulars.
  • Drucken Sie das PDF-Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es durch die Zeichnungsberechtigten.
  • Senden Sie die vollständigen und unterzeichneten Unterlagen zur Projektskizze an die GSA:

    Postanschrift:
    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    Postfach 11 11 17
    19011 Schwerin
     
  • Nach Eingang der Projektskizze bei der GSA erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit durch die GSA.
  • Es schließt sich eine fachliche Bewertung und Votierung der eingegangenen Projektskizzen durch eine Auswahljury an.

2. Antrag einreichen

Wenn für die Projektskizze ein positives Votum der Auswahljury als förderwürdiges Projekt vorliegt, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung sowie die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars.

3. Bestätigung des Antragseingangs

Mit Posteingang Ihres Antrags bei der GSA gilt der Antrag als gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auf eigenes Risiko bereits vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem geplanten Vorhaben beginnen, ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt. Daraus entsteht allerdings noch kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung.

Nach Eingang Ihres Antrags bei der GSA erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.

4. Bewilligung Ihres Antrags

Die GSA prüft als Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Plausibilität der beantragten Projektausgaben unter Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze. 

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der GSA.

5. Mittelanforderung und Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen der Gesamtzuwendung durch formgebundene Mittelanforderung.

Formular "Mittelanforderung (Teilverwendungsnachweis)" anfordern

Hinweise:

  • Eine Bearbeitung des PDF-Formulars direkt im Browser oder mit dem Smartphone/Tablet ist technisch leider nicht möglich.
  • Öffnen Sie das PDF-Formular mit einer aktuellen Version des "Adobe Acrobat Reader DC" (https://get.adobe.com/de/reader/)

Füllen Sie das Formular "Mittelanforderung und Verwendungsnachweis" aus

  • Füllen Sie das PDF-Formular mit Ihren Angaben aus und übermitteln Sie Ihre Daten elektronisch per Senden-Schaltfläche am Ende des PDF-Formulars.
  • Drucken Sie das PDF-Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es durch die Zeichnungsberechtigten.

Senden Sie Ihre Unterlagen per Post an die GSA

  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formular "Mittelanforderung (Teilverwendungsnachweis)" per Post an die GSA.

    Postanschrift:
    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    Postfach 11 11 17
    19011 Schwerin

Bitte beachten: Spätestens mit erster Mittelanforderung sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:

  • das/die Zuweisungsschreiben zur Zuweisung des/der Beschäftigten zum bewilligten Vorhaben (siehe Formblatt unter Downloads)
  • die Kopie des Arbeitsvertrages der im bewilligten Vorhaben beschäftigten Personen (wenn für die jeweiligen Personen nicht schon mit Antrag eingereicht)
  • eine Entgeltabrechnung der im bewilligten Vorhaben beschäftigten Personen aus dem Bewilligungszeitraum

Weitere Hinweise zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren werden dem Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Sie haben weitere Fragen zur Förderung?

Rufen Sie uns an unter unserer zentralen Telefonnummer +49 385 55775-510.

Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zum Ideen- und Antragsverfahren sind:

  • Jacqueline Rach
  • Dr. Peter Strauer

Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Abrechnung sind:

  • Anja Pitsch
  • Petra Henning
  • Danilo Bühring
  • Wencke Rogge

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