Die Förderrichtlinien EXIST-Forschungstransfer und EXIST-Gründungsstipendium sind am 18. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Richtlinien ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für das EXIST-Gründerstipendium und den EXIST-Forschungstransfer. Beide Programme werden über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert, Förderanträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Mit der Überarbeitung der Richtlinien soll unter anderem der Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams und die Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf die Deutschen Nachhaltigkeitsziele erhöht werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert ergänzend durch Beihilfen zum Lebensunterhalt mit einem Gründungsstipendium innovative, technologieorientierte und wissensbasierte Unternehmensgründungen in M-V.
Weitere Informationen und die neuen Richtlinien finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
(Autor/Quelle: GSA)