Das Land gewährt Existenzgründerinnen und -gründern bei einer Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebes vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein verzinsliches Darlehen von bis zu 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahren betragen, das erste Jahr nach Auszahlung ist tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Was wird gefördert? | Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit
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Wer kann Förderung erhalten? |
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Wie hoch ist die Förderung? |
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Wie kann die Förderung beantragt werden? |
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Antragsformulare | Die Antragsformulare für Mikrodarlehen können Sie hier anfordern: |
Ansprechpartner | Elke Wiese-Wahls Dr. Peter Strauer |
weitere Informationen | Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
Eine kostenlose Beratung kann bei den Industrie- und Handelskammern und bei den Handwerkskammern des Landes M-V in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht finden Sie hier: Liste der Ansprechpartner herunterladen (PDF-Datei)
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Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:
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