Das Land gewährt Existenzgründerinnen und -gründern bei einer Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebes vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein verzinsliches Darlehen von bis zu 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahren betragen, das erste Jahr nach Auszahlung ist tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Was wird gefördert? | Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit
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Wer kann Förderung erhalten? |
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Wie hoch ist die Förderung? |
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Wie kann die Förderung beantragt werden? |
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Antragsformulare | |
Ansprechpartner | Dr. Peter Strauer Elke Wiese-Wahls |
weitere Informationen | Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
Eine kostenlose Beratung kann bei den Industrie- und Handelskammern und bei den Handwerkskammern des Landes M-V in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht finden Sie hier: Liste der Ansprechpartner herunterladen (PDF-Datei) |
Bewilligungsbehörde ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH. Nach dem Senden ist der Antrag ausgedruckt und unterzeichnet an die GSA mbH zu richten.
Weitere Informationen zum Öffnen des Antragsformulars:
Hinweis zum Versand des Antragformulars: Die Meldung "Beim Senden ist ein Fehler aufgetreten. Inhalt des Typs text/html; charset=UTF-8 kann nicht verarbeitet werden." tritt vereinzelt in Abhängigkeit von der benutzten Adobe Reader DC-Version beim "Versand" der Antragsdaten auf und hat KEINE Auswirkungen auf den Versand bzw. Druck des Antragsformulars.
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