Die GSA ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern und grundsätzlich nur im Auftrag des Landes tätig. Sie nimmt u. a. folgende satzungsmäßige Aufgaben wahr:
Darüber hinaus wurde die GSA vom Land beauftragt, für verschiedene Förderinstrumente, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), Anträge entgegenzunehmen, Prüfungen durchzuführen, Bescheide zu erstellen und Auszahlungen zu veranlassen. Dies betrifft vor allem Förderungen im Bereich Existenzgründung und Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für gewerbliche Unternehmen.
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