Gründungsstipendien ESF Plus 2021-2027

Gründungsstipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt auf das Know-how der Existenzgründerinnen und –gründer und kann auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten. Gerade innovative, erfolgversprechende und kreativwirtschaftliche Vorhaben sollen möglichst nicht am fehlenden Startkapital für die ersten Monate scheitern. Das Land gewährt den Existenzgründerinnen und –gründern innovativer und zukunftsweisenden Gründungsideen Gründungsstipendien als Beihilfe zum Lebensunterhalt. Das Gründungsstipendium richtet sich vorrangig an Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Universitäten, die sich mit der Umsetzung einer naturwissenschaftlich, kreativwirtschaftlich-technischen Gründungsidee mit einem neuartigen Produkt oder einer Dienstleistung selbständig machen.

Fragen und Antworten zum Gründungsstipendien

Was wird gefördert?

 

  • Gegenstand der Zuwendung sind Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft.
Wer kann die Förderung erhalten?
  • Zuwendungsempfänger können natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer Eignung sein, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgrad sein. Diese sollen auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen basieren, die aus wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Forschungsergebnissen, insbesondere aus dem Hochschul- und Forschungsbereich, abgeleitet werden.
  • Der Hauptwohnsitz der Existenzgründerin/des Existenzgründers wie auch der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Wie hoch ist die Förderung?
  • Monatlich 1.200,00 Euro für einen Zeitraum von längstens 18 Monaten.
  • Zusätzlich kann ein Kinderzuschlag in Höhe von 100,00 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind und Monat gewährt werden.
Wie kann die Förderung beantragt werden?

PDF-Formular zur Projektidee anfordern

  • Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung einer schriftlichen Projektidee ein-schließlich des Unternehmenskonzeptes und dem Votum einer Fachjury.
  • Nach Erhalt eines positiven Votums der Fachjury ist der Antrag schriftlich bei der GSA einzureichen.

Bewilligungsbehörde und Zuwendungsgeber ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA).

Wie ist der Verwendungsnachweis einzureichen?

Innerhalb der Projektlaufzeit sind Sie aufgefordert über die Unternehmensentwicklung in Form eines Zwischenberichts zu berichten sowie nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht in Form des Schlussverwendungsnachweises einzureichen.

  • Einreichung des Zwischenberichtes

Über den Stand der Unternehmensentwicklung ist zur Mitte der Projektlaufzeit ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Einreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid unter der Ziffer 7.1.

Das formgebundene PDF-Formular für die Einreichung des Zwischenberichtes kann hier heruntergeladen werden.

  • Einreichung des Abschlussberichtes

Als Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der an Sie ausgereichten Zuwendung ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes der Abschlussbericht vorzulegen. Die Einreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid unter der Ziffer 7.2.

Das formgebundene PDF-Formular für die Einreichung des Abschlussberichtes kann hier heruntergeladen werden.

Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen?

Elke Wiese-Wahls

Sabine Koebe

Weitere Informationen

Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie hier:

Hinweis: Die Überschrift der Richtlinie wurde mit der Zweiten Verwaltungsvorschrift vom 13.03.2024 geändert hin zu: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungsstipendien“

 

Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:

  • Die elektronischen Formulare stehen als bearbeitbare PDF-Dateien bereit.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare kann ausschließlich mit einem Windows PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare mit Smartphones / Tablets oder anderen mobilen Geräten mit Android- oder IOS-Betriebssystemen ist technisch nicht möglich.
  • Sie haben trotz installiertem Adobe Acrobat Reader DC Probleme beim Öffnen der PDF-Formulare? Prüfen Sie, ob der Adobe Acrobat Reader DC das Standardprogramm zum Öffnen von PDF-Dateien ist: https://helpx.adobe.com/de/acrobat/kb/not-default-pdf-owner-windows10.html

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