Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt auf das Know-how der Existenzgründerinnen und –gründer und kann auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten. Gerade innovative, erfolgversprechende und kreativwirtschaftliche Vorhaben sollen möglichst nicht am fehlenden Startkapital für die ersten Monate scheitern. Das Land gewährt den Existenzgründerinnen und –gründern innovativer und zukunftsweisenden Gründungsideen Gründungsstipendien als Beihilfe zum Lebensunterhalt. Das Gründungsstipendium richtet sich vorrangig an Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Universitäten, die sich mit der Umsetzung einer naturwissenschaftlich, kreativwirtschaftlich-technischen Gründungsidee mit einem neuartigen Produkt oder einer Dienstleistung selbständig machen.
Was wird gefördert?
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Wer kann die Förderung erhalten? |
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? |
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Wie hoch ist die Förderung? |
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Wie kann die Förderung beantragt werden? | PDF-Formular zur Projektidee anfordern
Bewilligungsbehörde und Zuwendungsgeber ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). |
Wie ist der Verwendungsnachweis einzureichen? | Innerhalb der Projektlaufzeit sind Sie aufgefordert über die Unternehmensentwicklung in Form eines Zwischenberichts zu berichten sowie nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht in Form des Schlussverwendungsnachweises einzureichen.
Über den Stand der Unternehmensentwicklung ist zur Mitte der Projektlaufzeit ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Einreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid unter der Ziffer 7.1.
Als Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der an Sie ausgereichten Zuwendung ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes der Abschlussbericht vorzulegen. Die Einreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid unter der Ziffer 7.2. |
Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen? | Elke Wiese-Wahls Sabine Koebe |
Weitere Informationen | Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie hier: Hinweis: Die Überschrift der Richtlinie wurde mit der Zweiten Verwaltungsvorschrift vom 13.03.2024 geändert hin zu: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungsstipendien“
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Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:
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