Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen, um Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern.
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen.
Voraussetzungen für eine Zuwendung sind:
Die Zuwendung erfolgt in Form von Bildungsschecks für die
vor der Existenzgründung oder vor der Unternehmensnachfolge. Die Ansprüche aus einem Bildungsscheck werden an den Bildungsdienstleister oder den Beratenden bzw. das Beratungsunternehmen abgetreten. Diese können nach Erbringung der Leistung den Anspruch gegenüber der GSA geltend machen.
In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in der ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027.
Für Antragsteller: Ihr Weg zum Bildungsscheck für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (ESF Plus 2021 – 2027)
Was wird gefördert? | Die Förderung erfolgt als Bildungsschecks für die
Bei Unternehmensnachfolgen können zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf den unmittelbaren Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten beziehen. Bei innovativen technologieorientierten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen können zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf schutzrechtliche, urheberrechtliche Themen oder Patentrecherchen beziehen.
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Wer kann Förderung erhalten? | Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch ihre Unternehmensgründung/-übernahme planen. Die Unternehmensgründung oder -übernahme darf bei Antragstellung noch nicht erfolgt sein. |
Wie hoch ist die Förderung? | Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch
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Wie kann die Förderung beantragt werden? | Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei den regional zuständigen IHK/HWK: 1. Vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin mit einem der regional zuständigen Ansprechpartner der IHK/HWK. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie in der nächsten Zeile dieser Tabelle. 2. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Beratungsgesprächs bei der IHK/HWK. 3. Legen Sie der IHK/HWK bei Antragsstellung folgende Unterlagen vor:
4. Die IHK/HWK gibt ein Votum über die beabsichtigte Kursteilnahme bzw. Beratung ab. 5. Im Falle eines positiven Votums der IHK/HWK kann der formgebundene Antrag an die GSA zur Prüfung und ggf. Bewilligung weitergeleitet werden. Eine Zusammenfassung wesentlicher Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen finden Sie im folgenden Merkblatt: Merkblatt Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen |
Terminvereinbarung zur Beratung/ Antragstellung
| IHK - Neubrandenburg
IHK - Rostock
IHK - Rostock/Geschäftsstelle Stralsund
IHK - Schwerin
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Handwerkskammer Schwerin
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Wann kann mit der Beratung/Qualifizierung begonnen werden?
| Auf keinen Fall darf vor Beantragung und positiver Votierung des Antrages durch die IHK/HWK mit der Maßnahme begonnen werden. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages mit einem Bildungsdienstleister oder Beratenden zu werten (z. B. rechtsverbindliche Anmeldungen, Vertragsabschlüsse, Rechnungslegungen, Bezahlung von Rechnungen). Sobald das positive Votum der IHK/HWK vorliegt und der Antrag an die GSA übermittelt wurde, erhält der Antragsteller eine fristwahrende Bestätigung ausgehändigt, mit der sich ein Vorhabenbeginn (z. B. Vertrag mit dem Bildungsdienstleister) nicht mehr förderschädlich auswirkt. Allerdings erfolgt die Inanspruchnahme von Leistungen bis zum Vorliegen eines Bewilligungsbescheides der GSA auf eigenes Risiko des Antragstellers/der Antragstellerin. |
Ihr Antrag wurde bewilligt – wie geht es weiter? | Mit Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie Bildungsschecks in bewilligtem Umfang. Ein Bildungsscheck ist 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig. Sie können einen Bildungsscheck bei einem Dienstleister einreichen, der nachweislich über die erforderliche Eignung verfügt:
Mit schriftlichem Einreichen des Bildungsschecks beim Dienstleister tritt der Zuwendungsempfänger die Zahlungsansprüche aus dem Bildungsscheck an den Dienstleister ab, sodass dieser den Bildungsscheck gegenüber der GSA zur Abrechnung einreichen kann. Angaben zur Erwerbssituation: Im Anschluss an die Qualifizierung bzw. Beratung und Begleitung müssen Angaben zur Erwerbssituation vorgenommen werden. |
Für Dienstleister: Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Wie rechnen Dienstleister Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen ab? | Sammelabrechnung für Qualifizierungen Sammelabrechnung für Beratung und Begleitung Folgende Unterlagen können Sie hier bereits herunterladen: Formblatt - Zur Erwerbssituation des Zuwendungsempfängers (Anlage des Zuwendungsbescheids, ist vom Zuwendungsempfänger auszufüllen) |
Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung? | Rechtsgrundlage für die Förderung ist die |
Wer sind Ihre Ansprechpartner bei der GSA für weitere Fragen zum Verwaltungsverfahren / Abrechnungsverfahren? | Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen:
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