Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen ESF Plus 2021-2027

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen, um Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern.

Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder  Unternehmensnachfolgen.

Voraussetzungen für eine Zuwendung sind:

  • Der Zuwendungsempfänger hat seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Der Betriebssitz des geplanten oder zu übernehmenden Unternehmens befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern

Die Zuwendung erfolgt in Form von Bildungsschecks für die

  • Teilnahme an Kursen zur Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifikationen;
  • Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung

vor der Existenzgründung oder vor der Unternehmensnachfolge. Die Ansprüche aus einem Bildungsscheck werden an den Bildungsdienstleister oder den Beratenden bzw. das Beratungsunternehmen abgetreten. Diese können nach Erbringung der Leistung den Anspruch gegenüber der GSA geltend machen.

In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in der ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027.

Für Antragsteller: Ihr Weg zum Bildungsscheck für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (ESF Plus 2021 – 2027)

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Bildungsschecks für die

  • Teilnahme an Kursen zur Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifikationen mit 48 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten;
  • Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung durch Beratende oder ein Beratungsunternehmen bis zu zwei Tagwerke zu je acht Zeitstunden.

Bei Unternehmensnachfolgen können zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf den unmittelbaren Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten beziehen.

Bei innovativen technologieorientierten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen können zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf schutzrechtliche, urheberrechtliche Themen oder Patentrecherchen beziehen.

 

Wer kann Förderung erhalten?

Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch ihre Unternehmensgründung/-übernahme planen.

Die Unternehmensgründung oder -übernahme darf bei Antragstellung noch nicht erfolgt sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch

  • 436 EUR für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung (entspricht einer maximalen Teilnahmegebühr von 545 EUR (netto) je Teilnehmer und Kurs);
  • 556 EUR pro Tag für Beratung und Begleitung (entspricht einem maximalen Tagessatz der Beratenden von 695 EUR (netto)).

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei den regional zuständigen IHK/HWK:

1. Vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin mit einem der regional zuständigen Ansprechpartner der IHK/HWK. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie in der nächsten Zeile dieser Tabelle.

2. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Beratungsgesprächs bei der IHK/HWK.

3. Legen Sie der IHK/HWK bei Antragsstellung folgende Unterlagen vor:

4. Die IHK/HWK gibt ein Votum über die beabsichtigte Kursteilnahme bzw. Beratung ab.

5. Im Falle eines positiven Votums der IHK/HWK kann der formgebundene Antrag an die GSA zur Prüfung und ggf. Bewilligung weitergeleitet werden.

Eine Zusammenfassung wesentlicher Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen finden Sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Terminvereinbarung zur Beratung/ Antragstellung

 

IHK - Neubrandenburg

  • Steffen Piechullek (☏ 0395 5597-322)
  • Matthias Sachse (☏ 0395 5597-302)
  • Yvonne Schnell (☏ 0395 5597-303)

IHK - Rostock

  • Frank Kühlbach (☏ 0381 338-170)
  • Denise Schulze (☏ 0381 338-224)
  • Katja Riebe (☏ 0381 338-221)

IHK - Rostock/Geschäftsstelle Stralsund

  • Simone Niemann (☏ 0381 338-822)
  • Grit Müller (☏ 0381 338-821)

IHK - Schwerin

  • Frank Witt (☏ 0385 5103-306)
  • Felix Kletzin (☏ 0385 5103-313)

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

  • Andreas Weber (☏ 0381 4549-162)
  • Michael Wiese (☏ 0395 5593-135)
  • Michael Amtsberg (☏ 0395 5593-132)

Handwerkskammer Schwerin

  • Karina Reinke (☏ 0385 7417-150)
  • Birk Palitzsch (☏ 0385 7417-147)

Wann kann mit der Beratung/Qualifizierung begonnen werden?

 

Auf keinen Fall darf vor Beantragung und positiver Votierung des Antrages durch die IHK/HWK mit der Maßnahme begonnen werden. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages mit einem Bildungsdienstleister oder Beratenden zu werten (z. B. rechtsverbindliche Anmeldungen, Vertragsabschlüsse, Rechnungslegungen, Bezahlung von Rechnungen).

Sobald das positive Votum der IHK/HWK vorliegt und der Antrag an die GSA übermittelt wurde, erhält der Antragsteller eine fristwahrende Bestätigung ausgehändigt, mit der sich ein Vorhabenbeginn (z. B. Vertrag mit dem Bildungsdienstleister) nicht mehr förderschädlich auswirkt. Allerdings erfolgt die Inanspruchnahme von Leistungen bis zum Vorliegen eines Bewilligungsbescheides der GSA auf eigenes Risiko des Antragstellers/der Antragstellerin.

Ihr Antrag wurde bewilligt – wie geht es weiter?

Mit Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie Bildungsschecks in bewilligtem Umfang. Ein Bildungsscheck ist 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.

Sie können einen Bildungsscheck bei einem Dienstleister einreichen, der nachweislich über die erforderliche Eignung verfügt:

  • Für die Durchführung von Kursen zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung müssen Bildungsdienstleister eine staatliche Anerkennung nach §6 Weiterbildungsförderungsgesetz M-V vorweisen.
  • Für die Beratung und Begleitung müssen Beratende oder Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet sein oder ein anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat vorweisen.

Mit schriftlichem Einreichen des Bildungsschecks beim Dienstleister tritt der Zuwendungsempfänger die Zahlungsansprüche aus dem Bildungsscheck an den Dienstleister ab, sodass dieser den Bildungsscheck gegenüber der GSA zur Abrechnung einreichen kann.

Angaben zur Erwerbssituation:

Im Anschluss an die Qualifizierung bzw. Beratung und Begleitung müssen Angaben zur Erwerbssituation vorgenommen werden.

Formblatt - Angaben zur Erwerbssituation des Bildungsschecksinhabers im Anschluss an die ESF+-geförderte Qualifizierung bzw. Beratung und Begleitung

 

Für Dienstleister: Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Wie rechnen Dienstleister Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen ab?

Checkliste für Dienstleister

Sammelabrechnung für Qualifizierungen

Sammelabrechnung für Beratung und Begleitung

Folgende Unterlagen können Sie hier bereits herunterladen:

Formblatt - Zur Erwerbssituation des Zuwendungsempfängers (Anlage des Zuwendungsbescheids, ist vom Zuwendungsempfänger auszufüllen)

Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung?

Rechtsgrundlage für die Förderung ist die

Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Wer sind Ihre Ansprechpartner bei der GSA für weitere Fragen zum Verwaltungsverfahren / Abrechnungsverfahren?

Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen:

  • Evelyn Nadollek
  • Andrea Kagel
  • Jacqueline Rach

Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:

  • Die elektronischen Formulare stehen als bearbeitbare PDF-Dateien bereit.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare kann ausschließlich mit einem Windows PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
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