Das Bundeskabinett hat das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe beschlossen.
Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) regelt die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII (Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Grundsicherung im Alter) und der Regelleistung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Erwerbsfähige). Die Neufestlegung der Bedarfe muss alle fünf Jahre erfolgen, wenn neue Daten über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen (sog. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe). Die neuen Regelbedarfe sollen ab dem 1. Januar 2017 gelten.
Weitere Informationen zu den Regelsätzen in der Grundsicherung ab 2017 finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)