Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werden die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes um drei weitere Monate bis Ende Juni 2022 verlängert.
Damit wird für Unternehmen das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe IV für die Monate April bis Ende Juni 2022 mit den bestehenden Programmbedingungen fortgesetzt. Dies gilt ebenfalls für die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbstständige und für die Härtefallhilfen. Soloselbständige können somit weiterhin bis Ende Juni 2022 pro Monat bis zu 1.500 € an direkten Zuschüssen erhalten.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
(Autor/Quelle: GSA)