Das Wirtschaftsministerium M-V hat die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk um die Förderung von Neugründungen erweitert.
Mit der Meisterprämie können Handwerks- und Industriemeister nun bei Übernahme eines Unternehmens und bei einer betrieblichen Neugründung im Rahmen einer erstmaligen Existenzgründung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 € als Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten. Weiterhin kann im Rahmen der Richtlinie die Schaffung eines Arbeitsplatzes mit 2.500 € gefördert werden. Ergänzend kann eine betriebliche Neugründung oder Betriebsübernahme mit dem Mikrodarlehen des Landes mit bis zu 25.000 € unterstützt werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V:
(Autor/Quelle: GSA)