Dies gilt für Gründerteams, die sich am Ende ihrer Förderung befinden und durch die Corona-Pandemie in eine Notlage gekommen sind. Für eine Laufzeitverlängerung ist ein formloser Antrag der Hochschule zu stellen. In Einzelfällen können auch die Stipendien um drei Monate verlängert und damit das Projekt insgesamt aufgestockt werden. Aktuell kommen für einen solchen Antrag alle Projekte in Frage, die zum 31.08.2020 enden würden. Gegründete Start-ups, die mit der Phase II von EXIST-Forschungstransfer gefördert werden und in einer existenziellen Notlage sind, werden gebeten sich beim Projektträger Jülich zu melden, um hier individuelle Schritte zu besprechen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) angeboten:
https://www.exist.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Unterstuetzung-EXIST-Start-ups.html?nn=31720
Projektträger Jülich:
https://www.exist.de/DE/Programm/Ueber-Exist/inhalt.html
(Autor/Quelle: GSA)