Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen, um Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern.
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch ihre Unternehmensgründung/-übernahme planen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen.
Die Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge darf bei Antragstellung noch nicht erfolgt sein.
Die Zuwendung erfolgt in Form von Bildungsschecks für die
- Teilnahme an Kursen zur Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifikationen (mit 48 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten),
- Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung (bis zu zwei Tage zu je 8 Zeitstunden; zusätzlich zwei Tage möglich bei innovativen technologieorientierten Gründungen/Nachfolgen; weitere zwei Tage möglich bei Unternehmensnachfolgen).
Was sind die Kursthemen?
Die Kursthemen zur Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifikationen (mit 48 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) sind u. a.:
- Allgemeine Grundlagen
- Risikominimierung
- Überblick über Steuern und Abgaben
- Finanzierung und öffentliche Mittel
- Unternehmensentwicklung
- Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes
- Notwendige Verträge
- Einführung in das Rechnungswesen
- Unternehmerpersönlichkeit
- Vorbereitung auf Kreditgespräche
- Markterschließung
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch
- 436 EUR für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung (entspricht einer maximalen Teilnahmegebühr von 545 EUR netto je Teilnehmer und Kurs),
- 556 EUR pro Tag für Beratung und Begleitung (entspricht einem maximalen Tagessatz der Beratenden von 695 EUR netto).
Ihr Weg zur Förderung
1. Antrag einreichen
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei den regional zuständigen IHK/HWK. Vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin mit einem der regional zuständigen Ansprechpartner der IHK/HWK.
Das sind Ihre regionalen Ansprechpartner in den IHK/HWK:
IHK Neubrandenburg
- Steffen Piechullek (+49 395 5597-322)
- Matthias Sachse (+49 395 5597-302)
- Yvonne Schnell (+49 395 5597-303)
IHK zu Rostock
- Frank Kühlbach (+49 381 338-170)
- Denise Schulze (+49 381 338-224)
- Katja Riebe (+49 381 338-221)
IHK zu Rostock / Geschäftsstelle Stralsund
- Simone Niemann (+49 381 338-822)
- Grit Müller (+49 381 338-821)
IHK zu Schwerin
- Frank Witt (+49 385 5103-306)
- Felix Kletzin (+49 385 5103-313)
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Andreas Weber (+49 381 4549-162)
- Michael Amtsberg (+49 395 5593-132)
Handwerkskammer Schwerin
- Karina Reinke (+49 385 7417-150)
- Birk Palitzsch (+49 385 7417-147)
Legen Sie der IHK/HWK bei Antragstellung folgende Unterlagen vor:
- Entwurf Ihres Unternehmenskonzepts (siehe Merkblatt "Anforderungen an Entwurf eines Unternehmenskonzepts" unter Downloads)
- Nur bei Unternehmensnachfolge: Formblatt "Unternehmensnachfolge / Unternehmensübernahme" (siehe Downloads)
- Gültiger Personalausweis / Reisepass / Meldebescheinigung
Die IHK/HWK gibt ein Votum über die beabsichtigte Kursteilnahme bzw. Beratung ab. Im Falle eines positiven Votums der IHK/HWK kann der Antrag an die GSA zur Prüfung und ggf. Bewilligung weitergeleitet werden.
Wichtig: Die Antragstellung muss vor Maßnahmebeginn erfolgen. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten (z. B. rechtsverbindliche Anmeldungen, Vertragsabschlüsse, Rechnungslegungen, Bezahlung von Rechnungen).
2. Bestätigung des Antragseingangs
Nach Antragstellung einschließlich Datenübermittlung der Antragsunterlagen an die GSA sowie Vorliegen des Votums der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer können Sie mit dem geplanten Vorhaben auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Mit dem Datum der Antragstellung beginnt der Bewilligungszeitraum.
Nach Eingang Ihres Antrags bei der GSA erhalten Sie von der GSA eine Eingangsbestätigung.
3. Bewilligung Ihres Antrags
Führt die Prüfung Ihres Antrags zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie von der GSA den Zuwendungsbescheid zur bewilligten Förderung.
Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie die Bildungsschecks im bewilligten Umfang, die Sie beim Weiterbildungsdienstleister einreichen können.
Ein Bildungsscheck ist 6 Monate ab dem Beginn des Bewilligungszeitraums gültig.
4. Bildungsschecks beim Dienstleister einreichen
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie den/die erhaltenen Bildungsscheck/s beim Dienstleister einreichen.
Der Dienstleister muss nachweislich über die erforderliche Eignung verfügen:
- Für die Durchführung von Kursen zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung müssen Bildungsdienstleister eine staatliche Anerkennung nach §6 Weiterbildungsförderungsgesetz M-V vorweisen.
- Für die Beratung und Begleitung müssen Beratende oder Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein oder ein anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat vorweisen.
Mit schriftlichem Einreichen des Bildungsschecks beim Dienstleister treten Sie die Zahlungsansprüche aus dem Bildungsscheck an den Dienstleister ab, sodass dieser den Bildungsscheck gegenüber der GSA zur Abrechnung einreichen kann.
Sie haben weitere Fragen zum Antragsverfahren?
Rufen Sie uns an unter unserer zentralen Telefonnummer +49 385 55775-510.
Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zum Antragsverfahren sind:
- Jacqueline Rach
- Andrea Kagel
- Michael Stuff
- Angélique Volk
Für Dienstleister: Bildungsschecks abrechnen
a) Bildungsschecks (Qualifizierung) abrechnen
Sammelabrechnungsbeleg für Bildungsschecks (Qualifizierung) anfordern
Fordern Sie mit Ihrer Kundennummer den Sammelabrechnungsbeleg (Qualifizierung) an.
Wichtig: Die Angabe einer gültigen Kundennummer ist hier zwingend erforderlich, damit Ihnen das SAB-Formular zugestellt werden kann. Falls Sie noch keine Kundennummer bei der GSA haben, fordern Sie diese formlos per E-Mail an kundennummer@gsa-schwerin.de an.
Im Sammelabrechnungsbeleg sind die Daten der Gründungswilligen sowie die „Ist- Daten“ der durchgeführten Qualifizierung vollständig zu erfassen. Der Sammelabrechnungsbeleg ist sowohl elektronisch als auch unterschrieben in Papierform an die GSA mbH zu senden.
Postanschrift:
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
b) Bildungsschecks (Beratung) abrechnen
Sammelabrechnungsbeleg für Bildungsschecks (Beratung) anfordern
Fordern Sie mit Ihrer Kundennummer den Sammelabrechnungsbeleg (Beratung) an.
Wichtig: Die Angabe einer gültigen Kundennummer ist hier zwingend erforderlich, damit Ihnen das SAB-Formular zugestellt werden kann. Falls Sie noch keine Kundennummer bei der GSA haben, fordern Sie diese formlos per E-Mail an kundennummer@gsa-schwerin.de an.
Im Sammelabrechnungsbeleg sind die Daten der Gründungswilligen sowie die „Ist- Daten“ der durchgeführten Beratung vollständig zu erfassen. Der Sammelabrechnungsbeleg ist sowohl elektronisch als auch unterschrieben in Papierform an die GSA mbH zu senden.
Postanschrift:
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
Abrechnungshinweise
Wurde die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt?
Die Weiterbildung muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 6 Monaten begonnen und abgeschlossen werden. Als Maßnahmebeginn wird grundsätzlich eine rechtsverbindliche Anmeldung, ein Vertragsabschluss, eine Rechnungslegung oder eine Bezahlung der Rechnung gewertet.
Wurde das Vorhaben abgeschlossen?
Die Zuwendung darf durch Sie als Dienstleister erst nach Leistungserbringung angefordert werden, also nach Ende der Weiterbildung bzw. Beratung und Begleitung sowie nach Zahlung des Eigenanteils durch den Zuwendungsempfänger.
Ist die Frist für die Mittelanforderung eingehalten?
Die Bildungsschecks sind vom Dienstleister spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes bei der GSA zur Abrechnung einzureichen.
Liegt der Nachweis über die Eignung des Dienstleisters vor?
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Leistung von einem geeigneten Dienstleister erbracht wird. Dieser darf weder mit dem Antragsteller ein verbundenes Unternehmen bilden, noch ein Partnerunternehmen des Antragstellers sein (gemäß Anhang 1 Artikel 3 Nrn. 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014).
Als geeignete externe Dienstleister gelten:
- Für die Qualifizierung: Der Bildungsdienstleister verfügt über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes (WBFöG M-V).
- Für die Beratung und Begleitung:
- a) Der Beratende ist in der Beraterdatenbank des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet oder
- b) Der Beratende kann eine geeignete Zertifizierung nachweisen (z. B. DIN EN ISO 9001:2015).
Wichtig: Die Anerkennung war während des gesamten Zeitraumes der Qualifizierungsmaßnahme ohne zeitliche Unterbrechung vorhanden.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen
Bildungsschecks
Die Bildungsschecks sind vollständig ausgefüllt, gestempelt, datiert und gezeichnet bei der GSA einzureichen.
Der Nachweis der durchgeführten Beratungsleistungen bzw. der durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme ist taggenau zu erbringen.
Hinweis: Nicht oder unvollständig ausgefüllte Bildungsschecks sind nicht abrechenbar.
Gesamtrechnung
Die an den Zuwendungsempfänger adressierte Rechnung muss die Gesamtkosten (netto), den Zuwendungsanteil sowie den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ausweisen.
Die Rechnung für die durchgeführte Maßnahme ist an den Zuwendungsempfänger zu adressieren und die Zahlung des Eigenanteils ist durch den Zuwendungsempfänger zu leisten. Die Zahlung des Eigenanteils durch Dritte ist nicht zulässig.
Nachweis Bezahlung des Eigenanteils an den Dienstleister
Aus dem Nachweis müssen ersichtlich sein:
- Wertstellung,
- Überweisungsbetrag,
- Name bzw. die Kontoverbindung des Dienstleisters und
- Name des Auftraggebers (Zuwendungsempfänger).
Bei Barzahlung sind auf der Quittung folgende Angaben erforderlich:
- Ort und Datum des Erhalts der Zahlung,
- Unterschrift und Firmenstempel des Zahlungsempfängers,
- Name des Zahlenden,
- Zweck der Zahlung,
- Höhe des Betrages in Zahlen und
- der Nettowert des Betrages sowie der Umsatzsteuersatz in Prozent.
Formblatt zur Erwerbssituation des Bildungsscheckinhabers
Das im Downloadbereich bereitgestellte Formblatt „Angaben zur Erwerbssituation des Bildungsscheckinhabers im Anschluss an die ESF+-geförderte Qualifizierung bzw. Beratung und Begleitung“ ist nach Ende der Maßnahme auszufüllen und den Abrechnungsunterlagen beizufügen.
Nur bei Beratung: Sachbericht
Der Sachbericht der Beratung ist nur im Falle der Beratung und Begleitung einzureichen und vom Gründungswilligen mit Originalunterschrift zu bestätigen.
Sie haben weitere Fragen zur Abrechnung?
Rufen Sie uns an unter unserer zentralen Telefonnummer +49 385 55775-510.
Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Abrechnung sind:
- Anja Pitsch
- Petra Henning
- Danilo Bühring
- Wencke Rogge
Downloads
- Merkblatt "Anforderungen an den Entwurf eines Unternehmenskonzepts" (08.12.2022) Download
- Formblatt "Unternehmensnachfolge/ Unternehmensübernahme" (08.12.2022) Download
- Formblatt "Angaben zur Erwerbssituation des Bildungsscheckinhabers im Anschluss an die ESF+-geförderte Qualifizierung bzw. Beratung und Begleitung" (14.11.2025) Download
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks (07.12.2022) Download
- Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks (24.05.2023) Download