Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gsa-schwerin.de.
Die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Es wird angestrebt, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Ein Teil der über unsere digitalen Dienstleistungen bereitgestellten PDF-Dokumente, insbesondere dynamische PDF-Formulare (z. B. zur Antragstellung), ist derzeit nicht barrierefrei. Die Formulare enthalten technische Funktionen wie interaktive Eingabefelder, Berechnungen und automatisierte Verarbeitungslogiken, deren barrierefreie Umsetzung besondere technische Anforderungen mit sich bringt. Eine vollständige Überarbeitung aller bestehenden Formulare konnte bislang nicht umgesetzt werden.
- Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache fehlen. Die Erstellung entsprechender Inhalte erfordert zusätzliche organisatorische, fachliche und technische Maßnahmen, die bislang noch nicht umgesetzt werden konnten.
- Ein bestimmter Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (Orange auf Hellblau) erfüllt nicht die Mindestanforderungen an den Farbkontrast. Die Anpassung erfordert technische Maßnahmen, die bislang noch nicht umgesetzt werden konnten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.06.2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website wurde intern durch die GSA mit den folgenden Tools und ergänzend vorgenommen:
- Siteimprove Accessibility
- WAVE (https://wave.webaim.org)
- Acrobat Professional Barrierefreiheitsprüfung für PDF-Dokumente
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (zum Beispiel über das Kontaktformular der GSA-Website oder per E-Mail an info@gsa-schwerin.de). Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.