Gründungsstipendien zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt auf das Know-how der Existenzgründerinnen und -gründer und kann auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten. Gerade innovative, erfolgversprechende und kreativwirtschaftliche Vorhaben sollen möglichst nicht am fehlenden Startkapital für die ersten Monate scheitern.
Das Land gewährt den Existenzgründerinnen und -gründern innovativer und zukunftsweisender Gründungsideen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Gründungsstipendien als Beihilfe zum Lebensunterhalt.
Das Gründungsstipendium richtet sich vorrangig an Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Universitäten, die sich mit der Umsetzung einer naturwissenschaftlich, kreativwirtschaftlich-technischen Gründungsidee mit einem neuartigen Produkt oder einer Dienstleistung selbständig machen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer Eignung sein, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung
- durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder
- deren Unternehmensgründung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung sind Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich 1.200,00 EUR pro Monat für max. 18 Monate und je Zuwendungsempfänger.
Für Kinder, für die der Zuwendungsempfänger Unterhalt leistet, wird zusätzlich ein Kinderzuschlag in Höhe von 100,00 EUR pro Kind und Monat für den Bewilligungszeitraum gewährt.
Ihr Weg zur Förderung
1. Projektidee einreichen
Hinweis: Mit Einreichung der Projektidee ist ein vollständiges Gründungskonzept einzureichen.
Formular "Projektidee" anfordern
Hinweise:
- Sollten Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag bei der GSA gestellt oder eine Projektidee eingereicht haben haben, verfügen Sie über eine Kundennummer. Sie können diese hier angeben. Dies vereinfacht die Einreichung Ihrer Unterlagen, weil Ihre Kontaktdaten dann im Formular vorbefüllt werden. Die Angabe der Kundennummer ist nicht zwingend, um das Formular anzufordern. Bei Bedarf können Sie uns gern auch anrufen, um Ihre Kundennummer zu erfragen (0385-55775-510).
- Eine Bearbeitung des PDF-Formulars direkt im Browser oder mit dem Smartphone/Tablet ist technisch leider nicht möglich.
- Öffnen Sie das abgespeicherte PDF-Formular mit einer aktuellen Version des "Adobe Acrobat Reader DC" (https://get.adobe.com/de/reader/)
Füllen Sie das Formular "Projektidee" aus
- Füllen Sie das PDF-Formular mit Ihren Angaben aus und übermitteln Sie Ihre fertige Projektidee elektronisch per Senden-Schaltfläche am Ende des PDF-Formulars.
- Drucken Sie das PDF-Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es durch die Zeichnungsberechtigten.
Senden Sie Ihre Projektidee zusammen mit den außerdem einzureichenden Unterlagen per Post an die GSA
- Senden Sie die vollständige und rechtsverbindlich unterzeichnete Projektidee per Post an die GSA.
Postanschrift:
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
Mit der Einreichung der Projektidee sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:
- Ein vollständiges Unternehmenskonzept, bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung, dem Investitions-, Ertrags- und Umsatzplan sowie dem Liquiditäts- sowie Finanzierungsplan,
- die fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter des Produktes oder der Dienstleistung des neu zu gründenden oder gegründeten Unternehmens,
- der berufliche Werdegang, aus dem die fachliche und kaufmännische Eignung des Antragstellers bezogen auf die Unternehmensgründung hervorgeht.
Nach Eingang der Projektidee bei der GSA erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit der Projektidee durch die GSA.
Es schließt sich eine fachliche Bewertung und Votierung der eingegangenen Projektideen durch eine Fachjury an.
2. Votum einer Fachjury
Die Fachjury erteilt ein Votum hinsichtlich der Zuwendungswürdigkeit der eingereichten Projektidee.
Stimmberechtigte Mitglieder der Fachjury sind jeweils eine Vertretung des fachlich zuständigen Ministeriums, der GSA und der Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Soweit erforderlich kann eine fachliche Expertise in Form eines Fachgutachtens von geeigneten Angehörigen einer Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung hinzugezogen werden.
3. Nach positivem Juryvotum: Antrag einreichen
Liegt für Ihre Projektidee ein positives Votum der Fachjury vor, erhalten Sie durch die GSA eine Empfehlung zur Antragstellung.
Antragsformular anfordern
Hinweise:
- Ihre Kundennummer finden Sie auf dem Schreiben, in dem Sie von der GSA über die positive Votierung Ihrer Projektidee im Rahmen des Auswahlverfahrens informiert wurden. Die Angabe Ihrer Kundennummer vereinfacht die Einreichung Ihrer Unterlagen, weil Ihre Kontaktdaten dann im Antragsformular vorbefüllt werden. Die Angabe der Kundennummer ist nicht zwingend, um das Formular anzufordern. Bei Bedarf können Sie uns gern auch anrufen, um Ihre Kundennummer zu erfragen (0385-55775-510).
- Eine Bearbeitung des PDF-Formulars direkt im Browser oder mit dem Smartphone/Tablet ist technisch leider nicht möglich.
- Öffnen Sie das PDF-Formular mit einer aktuellen Version des "Adobe Acrobat Reader DC" (https://get.adobe.com/de/reader/)
Füllen Sie das Antragsformular aus
- Füllen Sie das PDF-Formular mit Ihren Angaben aus und übermitteln Sie Ihren fertigen Antrag elektronisch per Senden-Schaltfläche am Ende des PDF-Formulars.
- Drucken Sie das PDF-Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es durch die Zeichnungsberechtigten.
Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den außerdem einzureichenden Unterlagen per Post an die GSA
- Senden Sie den vollständigen und rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag per Post an die GSA.
Postanschrift:
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
Mit der Einreichung des Antrags sind außerdem einzureichen:
- gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
- eine Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes
- die "De-minimis"-Erklärung
- bei bereits gegründeten Unternehmen die Gewerbeanmeldung oder die Anmeldung beim Finanzamt, gegebenenfalls der Gesellschaftervertrag und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
4. Bestätigung des Antragseingangs
Nach Eingang Ihres Antrags bei der GSA erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.
5. Bewilligung Ihres Antrags
Führt die Prüfung Ihres Antrags zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie von uns den Zuwendungsbescheid zur bewilligten Förderung.
6. Mittelanforderung und Auszahlung des Gründungsstipendiums
Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist.
Die Mittelanforderung erfolgt formgebunden gemäß Anlage 1 des Zuwendungsbescheides.
Vor der Auszahlung muss als Nachweis der Gründung die Gewerbeanmeldung bzw. bei Freien Berufen die Bestätigung des Finanzamtes vorliegen.
7. Verwendungsnachweis
Innerhalb der Projektlaufzeit sind Sie aufgefordert, über die Unternehmensentwicklung in Form eines Zwischenberichts zu berichten sowie nach Ende der Laufzeit einen Abschlussbericht in Form des Schlussverwendungsnachweises einzureichen.
Einreichung Zwischenbericht
Zur Mitte der Projektlaufzeit ist ein Zwischenbericht vorzulegen. Das formgebundene PDF-Formular für den Zwischenbericht finden Sie unter Downloads. Das ausgefüllte Formular ist in elektronischer Form und unterzeichnet im Original an die GSA zu senden.
Einreichung Abschlussbericht
Als Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der an Sie ausgereichten Zuwendung ist spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes der Abschlussbericht vorzulegen. Das formgebundene PDF-Formular für den Abschlussbericht finden Sie unter Downloads. Die Einreichungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
Sie haben weitere Fragen zum Gründungsstipendium?
Rufen Sie uns an unter der zentralen Telefonnummer +49 385 55775-510.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Ideen- und Antragsverfahren sind:
- Elke Wiese-Wahls
- Dr. Peter Strauer
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur Mittelanforderung und zum Verwendungsnachweis sind:
- Anja Pitsch
- Petra Henning
- Wencke Rogge
Downloads
- Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien) (23.06.2022) Download
- Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien) (07.12.2023) Download
- Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien) (13.03.2024) Download
- Formular "Zwischenbericht zum Gründungsstipendium" (19.02.2024) Download
- Formular "Schlussverwendungsnachweis" (17.01.2024) Download