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Berufliche Weiterbildungsver-bünde in MV

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Berufliche Weiterbildungsverbünde in M-V

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterbildungsverbünde sind Netzwerke, bei denen mehrere Unternehmen und Akteure der Weiterbildungslandschaft sowie regionale Arbeitsmarktakteure zusammenarbeiten, sodass Weiterbildungsmaßnahmen für die künftigen Herausforderungen ressourceneffizient über Betriebsgrenzen hinweg organisiert und durchgeführt werden können.

 

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Was wird gefördert?

Die Zuwendung dient der Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die auch als "Verbundmanagement" oder durch "Verbundmanagerinnen" und "Verbundmanager" organisiert sein kann. Diese Stelle hat die Aufgabe, einen beruflichen Weiterbildungsverbund aufzubauen. Dazu gehören

  • die inhaltliche und organisatorische Arbeit,
  • die Vernetzung und das Einbinden der Verbundpartner,
  • die gemeinsame Analyse und Definition der Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe,
  • die Entwicklung konkreter Weiterbildungsangebote und sonstige Lösungsansätze.

Die Zuwendung wird grundsätzlich für 24 Monate gewährt. In begründeten Fällen kann eine Zuwendung für die einmalige Fortführung des Projektes um bis zu weitere 12 Monate gewährt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Personalausgaben auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur Anwendung einer ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) in Mecklenburg-Vorpommern (siehe Downloads) geregelt. 

Für das Verbundmanagement kommt maximal ein Vollzeitäquivalent (Monatspauschale) zur Anwendung, welches mit der Tätigkeitsklasse 2 Alternative 2 gemäß Erlass ESF-PKP eingestuft ist.

Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 21 % der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt.

Ihr Weg zur Förderung

1. Ideenwettbewerb

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Teilnahme an einem Ideenwettbewerb und das positive Votum einer Fachjury zum eingereichten Verbundvorhaben.

Zum 03.07.2025 hat das Land den 2. Ideenaufruf zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in M-V veröffentlicht:

2. Ideenaufruf - Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in Mecklenburg-Vorpommern (03.07.2025)

Projektskizzen zu diesem Ideenaufruf konnten bis zum 27.08.2025 bei der GSA eingereicht werden.

2. Antrag einreichen

Wenn für die Projektskizze ein positives Votum der Auswahljury als förderwürdiges Projekt vorliegt, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung sowie die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars.

3. Bestätigung des Antragseingangs

Mit Posteingang Ihres Antrags bei der GSA gilt der Antrag als gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auf eigenes Risiko bereits vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem geplanten Vorhaben beginnen, ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt.

Nach Eingang Ihres Antrags bei der GSA erhalten Sie von der GSA eine Eingangsbestätigung.

4. Bewilligung Ihres Antrags

Die GSA prüft als Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Plausibilität der beantragten Projektausgaben unter Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze. 

Führt die Prüfung Ihres Antrags zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie von uns den Zuwendungsbescheid zur bewilligten Förderung.

5. Mittelanforderung und Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen der Gesamtzuwendung durch formgebundene Mittelanforderung und Verwendungsnachweis.

Formular "Mittelanforderung und Verwendungsnachweis" anfordern

Hinweise:

  • Eine Bearbeitung des PDF-Formulars direkt im Browser oder mit dem Smartphone/Tablet ist technisch leider nicht möglich.
  • Öffnen Sie das PDF-Formular mit einer aktuellen Version des "Adobe Acrobat Reader DC" (https://get.adobe.com/de/reader/)

Füllen Sie das Formular "Mittelanforderung und Verwendungsnachweis" aus

  • Füllen Sie das PDF-Formular mit Ihren Angaben aus und übermitteln Sie Ihre Daten elektronisch per Senden-Schaltfläche am Ende des PDF-Formulars.
  • Drucken Sie das PDF-Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es durch die Zeichnungsberechtigten.

Senden Sie Ihre Unterlagen per Post an die GSA

  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formular "Mittelanforderung und Verwendungsnachweis" per Post an die GSA.

    Postanschrift:
    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    Postfach 11 11 17
    19011 Schwerin

Bitte beachten: Spätestens mit erster Mittelanforderung sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:

  • das/die Zuweisungsschreiben zur Zuweisung des/der Beschäftigten zum bewilligten Vorhaben (siehe Formblatt unter Downloads)
  • die Kopie des Arbeitsvertrages der im bewilligten Vorhaben beschäftigten Personen (wenn für die jeweiligen Personen nicht schon mit Antrag eingereicht)
  • eine Entgeltabrechnung der im bewilligten Vorhaben beschäftigten Personen aus dem Bewilligungszeitraum

Weitere Hinweise zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren werden dem Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Sie haben weitere Fragen zur Förderung?

Rufen Sie uns an unter unserer zentralen Telefonnummer +49 385 55775-510.

Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zum Ideen- und Antragsverfahren sind:

  • Elke Wiese-Wahls
  • Imke Brandt

Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Abrechnung sind:

  • Anja Pitsch
  • Wencke Rogge

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