Bildungsschecks für Existenzgründungen ESF Plus 2021-2027

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte in der ESF Plus Förderperiode 2021 – 2027 mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Zuwendungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Auch in der neuen ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027 können wieder Anträge für Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen gestellt werden.

Auf der folgenden Seite finden Sie Formulare und Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen:

Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027

 

Hinweise zur Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, ESF Plus Förderperiode 2021 - 2027

In der folgenden Tabelle finden Sie die Formulare und Informationen zur Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Fragen zum Abrechnungsverfahren

Ansprechpartner bei der GSA

Wencke Rogge

Haike Voß

Dana Reimer

Anja Pitsch

Jacqueline Rach

Petra Henning

weitere Informationen (Downloads):

Formulare zur Abrechnung der Bildungsschecks durch den Dienstleister:

Der externe Dienstleister fordert formlos per E-Mail unter folgender Adresse kundennummer(at)gsa-schwerin.de eine Kundennummer an.

Mit der Kundennummer kann der externe Dienstleister das Abrechnungsformular für Bildungsschecks hier anfordern:

Sammelabrechnungsbeleg - Qualifizierung

Sammelabrechnungsbeleg - Beratung/Begleitung

Checkliste für Dienstleister

 

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