Angehende Existenzgründerinnen und -gründer in Mecklenburg-Vorpommern können Fördermittel für die Teilnahme an Qualifizierungskursen für Existenzgründer sowie für eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Gründung erhalten.
Was wird gefördert? |
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Wer kann Förderung erhalten? | Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch ihre Unternehmensgründung/-übernahme planen |
Wie hoch ist die Förderung? | 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
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Wie kann die Förderung beantragt werden? | Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespräches bei den regional zuständigen IHK / HWK (s. Ansprechpartner). Im Falle eines positiven Votums durch die Wirtschaftskammer kann der Antrag an die GSA zur Bearbeitung und ggf. Bewilligung weitergeleitet werden. |
Wann kann mit der Beratung/Qualifizierung begonnen werden? | Auf keinen Fall vor Beantragung und positiver Votierung des Antrages durch die Wirtschaftskammer. Sobald das positive Votum vorliegt und der Antrag an die GSA übermittelt wurde, erhält der Antragsteller eine fristwahrende Bestätigung ausgehändigt, mit der sich ein Vorhabensbeginn (etwa in Form eines Vertrages mit einem Bildungsdienstleister oder Beratungsunternehmen) nicht mehr förderschädlich auswirkt. Allerdings erfolgt die Inanspruchnahme von Leistungen bis zum Vorliegen eines Bewilligungsbescheides der GSA auf eigenes Risiko des Antragstellers/der Antragstellerin. |
Terminvereinbarung zur Beratung/ Antragstellung
| Ansprechpartner: IHK - Neubrandenburg Ute Frasa (Tel. 0395 5597-303); Matthias Sachse (Tel. 0395 5597-302); Angelika Seidel (Tel. 0395 5597-321); Steffen Piechullek (Tel. 0395 5597-332) IHK - Rostock Frank Kühlbach (Tel. 0381 338-220), Laura Schuckmann (Tel. 0381 388-221); Anne-Lena Wiese (Tel. 0381 338-223), Denise Schulze (Tel. 0381 388-224) Geschäftsstelle Stralsund: Simone Niemann (Tel. 0381 338-822); Grit Müller (Tel. 0381 388-821) IHK - Schwerin Frank Witt (Tel. 0385 5103-306); Felix Kletzin (Tel. 0385 5103-313) Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Andreas Weber (Tel. 0381 4549-162); Michael Wiese (Tel. 0395 5593-135); Michael Amtsberg (Tel. 0395 5593-132) Handwerkskammer Schwerin Karina Reinke; Wilfried Dobbertin; Birk Palitzsch (alle Tel. 0385 7417-154) |
Fragen zum Verwaltungsverfahren/ Abrechnungsverfahren | Ansprechpartner bei der GSA Elke Wiese-Wahls [mehr] Ramona Koslowski [mehr] Nicole Kröger [mehr] |
weitere Informationen (Downloads): | Merkblatt "Bildungsschecks zur Qualifizierung von Existenzgründerinnen/Existenzgründern" Merkblatt "Anforderungen an Entwurf eines Unternehmenskonzeptes" Formblatt - Unternehmensnachfolge/ Unternehmensübernahme Formblatt - Zur Erwerbssituation des Zuwendungsempfängers (Anlage 3 des Zuwendungsbescheides) Formblatt - Hinweistexte zum Antragsformular Formulare zur Abrechnung der Bildungsschecks durch den Dienstleister: Der externe Dienstleister fordert formlos per E-Mail unter folgender Adresse kundennummer(at)gsa-schwerin.de eine Kundennummer an. Mit der Kundennummer kann der externe Dienstleister das Abrechnungsformular für Bildungsschecks hier anfordern: Sammelabrechnungsbeleg - Qualifizierung Sammelabrechnungsbeleg - Beratung/Begleitung Das Abrechnungsformular für Online-Schulungen kann hier heruntergeladen werden.
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