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Aktualisierung zur Zahlungs-Empfängerprüfung (IBAN-Namensabgleich)

In unserer Mitteilung vom 08.10.2025 hatten wir Sie über die Änderung im SEPA-Verfahren informiert, wonach Zahlungsdienstleister ab dem 09.10.2025 eine Überprüfung der Zahlungsempfänger vornehmen (IBAN-Namensabgleich).

Demnach ist bei der Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen von Förderinstrumenten, die durch die GSA bearbeitet werden, der Name des Kontoinhabers korrekt anzugeben:

Name Kontoinhaber: Landesamt für Finanzen Mecklenburg‑Vorpommern Abteilung Landeszentralkasse
IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18

Da die Namenslänge des Kontoinhabers und damit die Anzahl der Zeichen für einige ausführende Geldinstitute zu umfangreich ist, wurde uns inzwischen ein sogenannter „Alias-Name“ mitgeteilt, den Sie ab sofort alternativ auch als Namen des Kontoinhabers angeben können:

Landesamt für Finanzen MV

Bitte beachten Sie außerdem, neben der korrekten IBAN zwingend auch das Kassenzeichen im Feld „Verwendungszweck“ anzugeben, um die automatisierte Zuordnung der Zahlung an die Kasse sicherzustellen.

Bei Fragen zum geänderten SEPA-Zahlungsverfahren melden Sie sich gern bei uns:

Vielen Dank.

Ihre GSA

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Bildnachweis: Thomas Trutschel/BMBFSFJ/photothek.de

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