Zuwendungen aufgrund der Corona-Pandemie

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen I

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung von Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen I).

Anträge konnten bis 31.07.2020 gestellt werden.

Hier erhalten Sie mehr Informationen bzgl. "Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen I"

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt erneut Mittel zur Förderung von Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II)

Anträge konnten bis 31.08.2021 gestellt werden.

Hier erhalten Sie mehr Informationen bzgl. "Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II"

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II Einzelhandel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt erneut Mittel zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie für Unternehmen des stationären Einzelhandels, deren Verkaufsstellen aufgrund der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LV M-V vom 15.12.2020 für Kunden ab dem 16.12.2020 geschlossen sind, mit Hilfe von rückzahlbaren Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Anträge konnten bis 31.05.2021 gestellt werden.

Hier erhalten Sie mehr Informationen bzgl. "Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II Einzelhandel"

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