Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) unterstützt die Ausbildung in Handwerksbetrieben. Auszubildende absolvieren in allen Ausbildungsjahren Lehrgänge, die von der jeweiligen Handwerkskammer als Pflichtlehrgänge bestimmt wurden. In der Regel werden in den Wochen der Lehrlingsunterweisung Spezialkenntnisse vermittelt oder vertieft, für die in vielen kleineren Handwerksbetrieben die Kapazitäten fehlen. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung der Lehrgänge aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ebenso wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Gefördert werden sowohl die Kosten von Lehrgängen als auch damit im Zusammenhang stehende Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden während der Lehrgänge. Die Lehrgänge werden in den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern oder in von den Kammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt. Antragsteller für die Zuwendungen des Landes sind die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Folgenden finden Sie Formulare und Informationen zur Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLUH):
Was wird gefördert? | Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für Auszubildende sowie Kosten der Unterbringung während der Lehrgänge. |
Wer erhält die Förderung? | Zuwendungsempfänger sind die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern. Diese können die Zuwendung an Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung weiterleiten. |
An welche Veranstalter können die Handwerkskammern die Förderung weiterleiten? | Veranstalter können
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Wie erfolgt die Beantragung von Förderungen? | Anträge werden durch die jeweils zuständige Handwerkskammer formgebunden bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH gestellt. |
Datenschutzrechtliche Hinweise für Teilnehmer/innen an Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk | Die Teilnehmer/innen von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk sind über die Erhebung, Nutzung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten für das Verfahren um die Gewährung der mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendung zu informieren und um ihre Einwilligung für die Erhebung, Nutzung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu bitten. Nutzen Sie dafür bitte das folgende Informationsblatt inkl. Formular zur Einwilligungserklärung: |
Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung? | Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist die |
Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen? | Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLUH):
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