Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich

Im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich gewährt das Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Zuschüsse für Lehrgänge in insgesamt zehn anerkannten Ausbildungsberufen. In den Wochen der überbetrieblichen Ausbildung sollen vor allem Spezialkenntnisse vermittelt werden, zudem dienen die Kurse dem Ausgleich von Qualitätsunterschieden in der Ausbildung zwischen Ausbildungsbetrieben mit sehr unterschiedlicher Struktur und Größe.

Gefördert werden sowohl die Kosten von Lehrgängen als auch die damit im Zusammenhang stehenden Kosten für die Unterbringung während der Ausbildungsveranstaltungen. Durchgeführt werden die Kurse der überbetrieblichen Ausbildung bei geeigneten Trägern, die mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Diese Veranstalter beantragen die Förderung bei der GSA.

Grundlage für die Antragstellung sind die vom Heinz-Piest-Institut an der Universität Hannover bestätigten Kostensätze jeweiliger Lehrgänge im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich.

Die aktuellen Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung zur Nachholung von aufgrund der Coronapandemie ausgefallenen Unterweisungstagen können Sie hier herunterladen.

Das Formular Mittelanforderung/Verwendungsnachweis können Sie hier anfordern.

Ansprechpartner

Evelyn Nadollek [mehr] Elke Wiese-Wahls [mehr] Nicole Kröger [mehr] Sabine Koebe [mehr]

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