Direkt zum Inhalt

Überbetriebliche Lehrlingsunter-weisung im Handwerk

designed by Freepik
Inhalt
Wir sind persönlich für Sie da
Förderservice
+49 385 55775-510

ÜLU Handwerk

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des ESF+ die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Gefördert werden sowohl die Kosten von Lehrgängen als auch damit im Zusammenhang stehende Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden während der Lehrgänge. Die Lehrgänge werden in den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern oder in von den Kammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt. Antragsteller für die Zuwendungen des Landes sind die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Handwerkskammer Schwerin sowie
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.

Diese können die Zuwendung an Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung weiterleiten.

Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung können sein:

  • Handwerkskammern,
  • Fachverbände des Handwerks,
  • Kreishandwerkerschaften,
  • Handwerksinnungen oder
  • von Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk für Auszubildende sowie Kosten der Unterbringung während der Lehrgänge.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit und den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anerkannten Lehrgangs- und Unterbringungskosten gewährt.

Die Zuwendungen zu den Lehrgangskosten werden in Form einer Pauschale je Auszubildenden und Lehrgang gewährt. Zuwendungsfähig sind die Kosten für die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) sowie die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft.

Nähere Informationen zur Höhe der Förderung und weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der zugrundeliegenden Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (ÜLU-Hw-RL M-V).

Ihr Weg zur Förderung

1. Antrag einreichen

Die Fachverbände des Handwerks, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen sowie die von den Handwerkskammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen legen der zuständigen Handwerkskammer in M-V bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres einen Antrag für das folgende Jahr vor.

Die jeweils zuständige Handwerkskammer fasst die von ihr geprüften Anträge mit dem eigenen Antrag zu einem Gesamtantrag zusammen und beantragt formgebunden bis zum 30. November eines jeden Jahres die Gesamtsumme bei der GSA.

Postanschrift:
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin

2. Bestätigung des Antragseingangs

Nach Eingang Ihres Antrags bei der GSA erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung

Mit Vorliegen der Eingangsbestätigung darf auf eigenes Risiko zum 1. Januar des Bewilligungsjahres begonnen werden.

3. Bewilligung des Antrags

Führt die Prüfung Ihres Antrags zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie von uns den Zuwendungsbescheid zur bewilligten Förderung.

4. Mittelanforderung und Verwendungsnachweis

Die Mittelananforderung und der Verwendungsnachweis erfolgt durch ein formgebundenes Formular, das dem Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid durch die GSA zur Verfügung gestellt wird.

Datenschutzrechtliche Hinweise für Teilnehmer/innen an Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk:

  • Die Teilnehmer/innen von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk sind über die Erhebung, Nutzung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten für das Verfahren um die Gewährung der mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendung zu informieren und um ihre Einwilligung für die Erhebung, Nutzung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu bitten.
  • Zur Einwilligungserklärung der Teilnehmer/innen nutzen Sie bitte das "Informationsblatt inkl. Formular zur Einwilligungserklärung" (siehe Downloads).

Sie haben weitere Fragen zur Förderung?

Rufen Sie uns an unter unserer zentralen Telefonnummer +49 385 55775-510.

Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zum Antragsverfahren sind:

  • Elke Wiese-Wahls
  • Jacqueline Rach
  • Angélique Volk

Ihre Ansprechpartner/innen bei Fragen zur Abrechnung sind:

  • Anja Pitsch
  • Petra Henning
  • Wencke Rogge

Das könnte Sie auch interessieren

designed by Freepik

Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich

Das Land M-V fördert mit Mitteln des ESF+ die überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich (Lehrgangskosten sowie damit in Verbindung stehende Unterbringungskosten).
Erfahren Sie mehr