Das Bundestariftreuegesetz tritt in Kraft
Zum 1. Mai 2026 tritt das neue Bundestariftreuegesetz in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Kraft.
Mit dem neuen Bundestariftreuegesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und somit der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Das neue Gesetz richtet sich an Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes ausführen. Für diese Unternehmen gilt dann, dass sie ihre bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem einschlägigen Branchentarifvertrag entlohnen, den tariflichen Urlaub gewähren und bestimmte Arbeitszeitregelungen einhalten. Das Gesetz soll für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro gelten.
Weitere Information zu dem neuen Gesetz finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter:
Das Bundestariftreuegesetz tritt in Kraft - BMAS
(Autor: GSA)