Richtlinie zur Meisterprämie in M-V

Donnerstag, 28.03.2024

Das Wirtschaftsministerium M-V hat die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk um die Förderung von Neugründungen erweitert.

Mit der Meisterprämie können Handwerks- und Industriemeister nun bei Übernahme eines Unternehmens und bei einer betrieblichen Neugründung im Rahmen einer erstmaligen Existenzgründung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 € als Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten. Weiterhin kann im Rahmen der Richtlinie die Schaffung eines Arbeitsplatzes mit 2.500 € gefördert werden. Ergänzend kann eine betriebliche Neugründung oder Betriebsübernahme mit dem Mikrodarlehen des Landes mit bis zu 25.000 € unterstützt werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V:

(Autor/Quelle: GSA)

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