Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in Mecklenburg-Vorpommern.
Mit dieser Zuwendung sollen Netzwerke für die betriebliche Weiterbildung, sogenannte Weiterbildungsverbünde, ermöglicht werden. In diesen Verbünden arbeiten mehrere Unternehmen und Bildungseinrichtungen (als Verbundpartner) sowie regionale Arbeitsmarktakteure zusammen, um die berufliche Weiterbildung effizienter zu gestalten. Ausgehend von Branchenchecks und Bedarfsanalysen analysieren und identifizieren die Verbundpartner der Weiterbildungsverbünde die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe des betreffenden Wirtschaftsraums oder Branchenclusters, um künftige Herausforderungen bewältigen zu können. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebote und Strukturen entwickeln sie gemeinsam innovative und zukunftsgerichtete Lösungen zur Deckung dieser Bedarfe.
Mit der Förderung sollen dabei neue Inhalte und Formen der beruflichen Weiterbildung entwickelt, erprobt und beschleunigt etabliert werden. Die Inhalte und auch die Lehrmethoden sollen eng an die Bedürfnisse der Arbeitswelt angepasst werden. Die Etablierung von Weiterbildungsverbünden soll die Weiterbildungsneigung der beteiligten Unternehmen steigern und auf diese Weise als gute Beispiele auf bisher nicht beteiligte Unternehmen ausstrahlen, sich ebenso dem Thema Weiterbildung der eigenen Beschäftigten zuzuwenden.
Zum 03.07.2025 hat das Land den zweiten Ideenaufruf zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in M-V veröffentlicht:
Projektskizzen zu diesem Ideenaufruf können bis zum 27.08.2025 bei der GSA eingereicht werden.
Was wird gefördert? | Die Zuwendung dient der Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die auch als "Verbundmanagement" oder durch "Verbundmanagerinnen" und "Verbundmanager" organisiert sein kann. Diese Stelle hat die Aufgabe, einen beruflichen Weiterbildungsverbund aufzubauen. Dazu gehören:
Die Zuwendung wird grundsätzlich für 24 Monate gewährt. In begründeten Fällen kann eine Zuwendung für die einmalige Fortführung des Projektes um bis zu weitere 12 Monate gewährt werden. |
Wer wird gefördert? | Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben. |
Wie hoch ist die Zuwendung? | Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Personalausgaben auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur Anwendung einer ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) in Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Für das Verbundmanagement kommt maximal ein Vollzeitäquivalent in der Tätigkeitsklasse 2 gemäß Erlass ESF-PKP zur Anwendung. Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 21 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt. |
Wie kann die Förderung beantragt werden? | Die Auswahl und Bewilligung von Vorhaben zur Förderung beruflicher Weiterbildungsverbünde in M-V erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Vorverfahren: Das Vorverfahren startet mit einem allgemeinen Aufruf zur fristgerechten Einreichung von Projektskizzen. Für die Teilnahme am Vorverfahren sind Interessenbekundungen mit vollständiger Projektskizze schriftlich und formgebunden bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH vorzulegen. Projektskizzen zum zweiten Ideenaufruf müssen bis zum 27.08.2025 bei der GSA vorliegen. Für jeden Mitwirkenden (Verbundpartner) ist ein Letter of Intent als Absichtserklärung zur Mitwirkung im geplanten Weiterbildungsverbund einzureichen. Ein Musterformular für den Letter of Itent finden Sie hier zum Download: Hinweis: Eine Bearbeitung des Musterformulars "Letter of Intent" direkt im Browser oder dem Smartphone/Tablet ist technisch nur eingeschränkt möglich. Bitte speichern Sie das PDF-Formular daher zuerst auf Ihrem Windows-PC oder Apple Mac ab (Rechte Maustaste > Ziel speichern unter) und öffnen Sie das heruntergeladene Formular zur weiteren Bearbeitung mit einer aktuellen Version des "Adobe Acrobat Reader DC“ (https://get.adobe.com/de/reader/). Nach Eingang der Projektskizze erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit durch die GSA. Es schließt sich eine fachliche Bewertung und Votierung der eingegangenen Projektskizzen durch eine Auswahljury an. 2. Antragsverfahren: Wenn für die Projektskizze ein positives Votum der Auswahljury als zuwendungswürdiges Projekt vorliegt, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung sowie die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars. 3. Bewilligungsverfahren: Die GSA prüft als Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Plausibilität der beantragten Projektausgaben unter Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Bewilligungsbehörde. |
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren | Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen der Gesamtzuwendung durch formgebundene Mittelanforderung. Das Formular für die Mittelanforderung wird dem Zuwendungsempfänger von der Bewilligungsbehörde bereitgestellt. Weitere Hinweise zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren werden dem Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. |
Wer sind Ihre Ansprechpartner/innen für die Förderung? | Sie haben weitere Fragen zur Förderung? Rufen Sie uns an unter der zentralen Telefonnummer 0385-55775-510. Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Ideen- und Antragsverfahren sind:
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung sind:
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Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise zur Förderung |
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