Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in Mecklenburg-Vorpommern.
Weiterbildungsverbünde sind Netzwerke, bei denen mehrere Unternehmen und Akteure der Weiterbildungslandschaft sowie regionale Arbeitsmarktakteure Kooperationen eingehen, sodass Weiterbildungsmaßnahmen für die künftigen Herausforderungen ressourceneffizient über Betriebsgrenzen hinweg organisiert und durchgeführt werden können.
Ausgehend von Branchenchecks und Bedarfsanalysen analysieren und identifizieren die Verbundpartner der Weiterbildungsverbünde die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe des betreffenden Wirtschaftsraums oder Branchenclusters, um künftige Herausforderungen bewältigen zu können. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebote und Strukturen entwickeln Weiterbildungsverbünde innovative und zukunftsgerichtete Lösungen zur Deckung dieser Bedarfe.
Mit der Förderung sollen dabei neue Inhalte und Formen der beruflichen Weiterbildung entwickelt, erprobt und beschleunigt etabliert werden. Die Weiterbildungsverbünde sollen dabei Inhalte und Lehrmethoden gezielt auf die Bedürfnisse der Arbeitswelt ausrichten.
Zum 30.04.2024 hatte das Land einen ersten Ideenaufruf zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsverbünden in M-V veröffentlicht. Dieser richtete sich hinsichtlich der beteiligten Unternehmen als Verbundpartner an Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in M-V.
Projektskizzen zu diesem Ideenaufruf konnten bis zum 12.06.2024 eingereicht werden.
Ein weiterer Ideenaufruf ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. An dieser Stelle werden wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt weitere Informationen dazu bereitstellen.
Was wird gefördert? | Gegenstand der Zuwendung ist eine Koordinierungsstelle (zum Beispiel in Form sogenannter „Verbundmanager“ oder Verbundmanagerinnen“ oder als „Verbundmanagement“) für die Etablierung eines beruflichen Weiterbildungsverbundes durch notwendige inhaltliche und organisatorische sowie vernetzende und übergreifende Arbeit zum Einbinden der Verbundpartner, zur gemeinsamen Analyse und Definition der Weiterbildungsbedarfe und zum Überführen in konkrete Weiterbildungsangebote. Die Zuwendung wird grundsätzlich für 24 Monate gewährt. In begründeten Fällen kann eine Zuwendung für die einmalige Fortführung des Projektes um weitere 12 Monate gewährt werden. |
Wer wird gefördert? | Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts, welche ihren Sitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben. |
Wie hoch ist die Zuwendung? | Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Personalausgaben auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur Anwendung einer ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) in Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Für das Verbundmanagement kommt maximal ein Vollzeitäquivalent in der Tätigkeitsklasse 2 gemäß Erlass ESF-PKP zur Anwendung. Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 21 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt. |
Wie kann die Förderung beantragt werden? | Die Auswahl und Bewilligung von Vorhaben zur Förderung beruflicher Weiterbildungsverbünde in M-V erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Vorverfahren: Das Vorverfahren startet mit einem allgemeinen Aufruf zur fristgerechten Einreichung von Projektskizzen. Für die Teilnahme am Vorverfahren ist ein vollständiges Konzept für eine Projektidee schriftlich und formgebunden bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH vorzulegen. Hinweis: Das Formular für die Projektskizze finden Sie an dieser Stelle, sobald der Ideenaufruf veröffentlicht ist. Nach Eingang der Projektskizze erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit durch die GSA. Es schließt sich eine fachliche Bewertung und Votierung der eingegangenen Projektskizzen durch eine Auswahljury an. 2. Antragsverfahren: Wenn für die Projektskizze ein positives Votum der Auswahljury als zuwendungswürdiges Projekt vorliegt, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung sowie die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars. 3. Bewilligungsverfahren: Die GSA prüft als Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Plausibilität der beantragten Projektausgaben unter Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Bewilligungsbehörde. |
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren | Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen der Gesamtzuwendung durch formgebundene Mittelanforderung. Das Formular für die Mittelanforderung wird dem Zuwendungsempfänger von der Bewilligungsbehörde bereitgestellt. Weitere Hinweise zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren werden dem Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Das PDF-Formular Zuweisungsschreiben können Sie hier herunterladen: |
Wer sind Ihre Ansprechpartner/innen für die Förderung? | Innerhalb der GSA richten Sie Ihre Fragen bitte an die folgenden Ansprechpartner/innen: Bei Fragen zum Ideen- und Antragsverfahren:
Bei Fragen zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:
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Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise zur Förderung | Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie hier:
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Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:
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