Die Arbeitswelt in den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich im Umbruch. Die Transformation der Arbeitswelt berührt dabei mehrere Themen gleichzeitig: Durch Digitalisierung und Automatisierung verändern sich Arbeitsplätze in allen Branchen. Digitalkompetenzen der Beschäftigten müssen gestärkt und digitale Barrieren abgebaut werden. Unternehmen müssen flexiblere Arbeitsmodelle anbieten, auch um in einer älter werdenden Erwerbsgesellschaft wettbewerbsfähig und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Investitionen in Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung sind von entscheidender Bedeutung, damit Unternehmen auch zukünftig über das erforderliche qualifizierte Personal verfügen. Der Klimawandel fordert nachhaltige Wirtschaftsmodelle und eröffnet Chancen für neue, zukunftsfähige Berufe.
Das Land M-V gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen mit dem Ziel, im Wandel der Arbeitswelt einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung zu leisten. Gegenstand der Zuwendung sind einzelbetriebliche Verbundvorhaben von Unternehmen sowie überbetriebliche und sonstige Vorhaben in M-V zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung.
Der Themenschwerpunkt des ersten Ideenaufrufs ist Künstliche Intelligenz (KI). Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sind aufgerufen, sich mit entsprechenden Vorhaben, die zur Sicherung und/oder Gewinnung von Fachkräften beitragen, an einem Ideenwettbewerb zu beteiligen.
Bis 19.05.2025 können Projektskizzen bei der GSA eingereicht werden.
Auftaktveranstaltung am 06.03.2025 im Technologiezentrum Warnemünde
Am 6. März 2025 fand im Technologiezentrum Warnemünde (TZW) die Auftaktveranstaltung zur neuen Transformationsförderung sowie zum ersten Ideenaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern unter der Leitung von Herrn Minister Dr. Wolfgang Blank statt.
Näheres zum Ideenaufruf und zur Auftaktveranstaltung finden Sie auf der Website des Kompetenzzentrums Arbeit 4.0 in Mecklenburg-Vorpommern (mv-works).
In der folgenden Tabelle finden Sie Hinweise zur Förderung von KI-Projekten in Unternehmen:
Was wird gefördert? | Gegenstand der Zuwendung sind einzelbetriebliche Verbundvorhaben von Unternehmen in Zusammenarbeit mit mindestens einem fachlich versierten und über einschlägige Erfahrungen in dem Themenbereich verfügenden Partner (z. B. Universität, Hochschule, Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung, Institution, Nichtregierungsorganisation, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder Ähnlichem). Zuwendungsfähig sind Vorhaben, die eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten haben. |
Wer wird gefördert? | Natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. |
Wie hoch ist die Zuwendung? | Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen. Es sollen in der Regel Projekte mit einem Zuschuss von bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur Anwendung einer ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) in Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Zuwendungsfähig sind zudem die pauschalierten Sachausgaben (Restkostenpauschale). |
Wie kann die Förderung beantragt werden? | Die Auswahl und Bewilligung von einzelbetrieblichen Verbundvorhaben erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Vorverfahren (Ideenwettbewerb) Das Vorverfahren startet mit einem themenspezifischen Ideenaufruf. Für die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist eine Projektskizze schriftlich und formgebunden bei der GSA vorzulegen. Laden Sie hier das Formular für die Einreichung einer Projektskizze herunter: Hinweis: Bitte speichern Sie das PDF-Formular zuerst auf Ihrem Windows-PC oder Apple Mac ab (Rechte Maustaste > Ziel speichern unter). Öffnen Sie das heruntergeladene Formular dann zur weiteren Bearbeitung mit einer aktuellen Version des "Adobe Acrobat Reader DC" (siehe auch Hinweise ganz unten). Eine Bearbeitung des Formulars direkt im Browser oder dem Smartphone/Tablet ist technisch nicht möglich. Nach Eingang der Projektskizze erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit durch die GSA. Es schließt sich eine fachliche Bewertung und Votierung der eingegangenen Projektskizzen durch eine Auswahljury an. 2. Antragsverfahren Wenn für die Projektskizze ein positives Votum der Auswahljury als förderwürdiges Projekt vorliegt, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung sowie die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars. 3. Bewilligungsverfahren Die GSA prüft als Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Plausibilität der beantragten Projektausgaben unter Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Bewilligungsbehörde. |
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren | Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen der Gesamtzuwendung durch formgebundene Mittelanforderung. Das Formular für die Mittelanforderung wird dem Zuwendungsempfänger von der Bewilligungsbehörde bereitgestellt. Weitere Hinweise zum Anforderungs- und Auszahlungsverfahren werden dem Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. |
Wer sind Ihre Ansprechpartner/innen für die Förderung? | Sie haben weitere Fragen zur Förderung? Rufen Sie uns an unter der zentralen Telefonnummer 0385-55775-510. Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Ideen- und Antragsverfahren sind:
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung sind:
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Rechtsgrundlagen, Formulare und weitere Hinweise |
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