Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in den Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 01.09.2023.
Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 01.09.2023 in den Programmen: „Allgemeine Unterneh-mensfinanzierung“, „Gründen“, „Klimaschutz“, „Umwelt“, „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz im Unternehmen“, „Innovation“, „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, „Klimafreundlicher Neubau“, „Wohnen“ und „Kommunale und Soziale Infrastruktur (IKU)“. Im Programm Bildung ist eine Zinsanpassung ab dem 01.10.2023 vorgesehen.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Program-men mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter:
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
(Autor/Quelle: GSA)