Der Bund und die Länder verbessern die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
Zur Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sind ab sofort Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro für Kredit- und Leasingnehmer möglich. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Weiterhin können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften nunmehr mit bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Zusätzlich zu den Erhöhungen der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenzen wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern.
(Autor/Quelle: GSA)