Mit Wirkung zum 06.02.2023 wird die Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen (INVEST) verlängert.
In der neuen Richtlinie sind zahlreiche Verbesserungen umgesetzt und die Förderbedingungen so angepasst worden, dass nunmehr eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von investierenden Business Angels erfolgt. Bisherige Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden nun zum Teil wieder zurückgefahren. So werden Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25 %. Auch die Mindestinvestitionssumme wird wieder von 25.000 € auf 10.000 € reduziert.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
(Autor/Quelle: GSA)