Härtefallfonds Energie für Unternehmen in M-V

Dienstag, 21.02.2023

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Mecklenburg-Vorpommern Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen.

Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg -Vorpommern, die von besonders hohen Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle) betroffen sind. Damit können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu den bestehenden Hilfen des Bundes in besonderen Härtefällen in Form einer Einmalzahlung bzw. eines einmaligen Zuschusses unterstützt werden. Die Antragstellung ist ab sofort formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) bis zum 22.03.2023 möglich.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

(Autor/Quelle: GSA)

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