Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in den Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 29.11.2022.
Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 29.11.2022 in den Programmen: „Allgemeine Unternehmensfinanzierung“, „Gründen“, „Klimaschutz“, „Umwelt“, „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz im Unternehmen“, „Innovation“, und „Kommunale und Soziale Infrastruktur IKU“. Für betriebliche Neugründungen und Unternehmen in der Wachstumsphase in Mecklenburg-Vorpommern kann das Land M-V Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 25.000 € gewähren. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Programmen mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)