Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hat die wichtigsten Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung zusammengefasst.
In übersichtlicher Form werden die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen einzeln erläutert und beschrieben. Für jede Maßnahme werden die Antragsvoraussetzungen und Konditionen erklärt, die zuständigen Institutionen mit den entsprechenden Links ergänzt und die jeweiligen Antragsfristen abgebildet.
In Mecklenburg-Vorpommern wird die zins- und tilgungsfreie Zeit für ausgereichte rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen um sieben weitere Monate, mindestens bis zum 31. Oktober 2022, verlängert.
Übersicht wichtiger Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung (pdf) sowie die Information des Wirtschaftsministeriums M-V.
(Autor/Quelle: GSA)