Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“

Montag, 14.02.2022

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat das Wirtschaftsministerium M-V zur Sicherung von Ausbildungsverhältnissen das Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ neu aufgelegt.

Das Programm richtet sich an Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Beantragt werden kann ein Zuschuss von 75 % zu den in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ gilt für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022. Anträge können bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut (LFI) rückwirkend gestellt werden.
 
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

(Autor/Quelle: GSA)

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