Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2023

Montag, 15.08.2022

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Im Jahr 2023 wird der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung seit 2018 erstmalig angehoben.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2023 auf 5,0 % (2022: 4,2 %) angehoben. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter (30 %), durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch eigene Beiträge (50 %) so einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Derzeit sind mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte erfasst.

Weitere Informationen zum Thema Rente und den Beitragssätzen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten