Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die aktuellen Daten zum Insolvenzgeschehen in Deutschland für die ersten zehn Monate 2020 auf der Grundlage der Angaben der deutschen Amtsgerichte veröffentlicht.
Danach ergaben sich bis einschließlich Oktober 2020 insgesamt 13.575 Unternehmensinsolvenzen, was einem Rückgang von ca. 15,0% zum Vergleichszeitraum 2019 entspricht. Im Monat Oktober wurden 1.084 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, das sind 31,9% weniger als im Vergleichsmonat 2019. Für die ersten zehn Monate des vergangenen Jahres wurden insgesamt 65.742 Insolvenzen gemeldet (- 26,3%), davon 36.904 Verbraucherinsolvenzen, was für diese Gruppe einen Rückgang in Relation zum Vergleichszeitraum 2019 von ca. 31,7% bedeutet. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung bis Jahresende. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Auch wirkt sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre aus, die rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Auswirkungen dieser Änderungen zeitlich versetzt in der Statistik zeigen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
(Autor/Quelle: GSA)