Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021. Gleichzeitig werden die Kreditobergrenzen zum 1. April 2021 erhöht.
Neben der Verlängerung des KfW-Sonderprogramms inklusive des KfW-Schnellkredits bis zum 31. Dezember werden die maximalen Kreditbeträge ab 01.04.2021 für Kleinbeihilfen deutlich erhöht. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. € (bisher 800.000 €), für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. € (bisher 500.000 €) und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 € (bisher 300.000 €). Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 800.000 € auf 1,8 Mio. €. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)