Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstützt im Rahmen der Corona-Krise Träger gemeinnütziger Projekte in der Kulturförderung in M-V.
Darüber hinaus können auch kulturelle Träger außerhalb der Kulturförderung des Landes M-V unterstützt werden, sofern sie gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind und an ihrem Fortbestand ein besonderes Landesinteresse besteht. Die Unterstützung begründet sich mit den behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie, womit zahlreiche kulturelle Einrichtungen, Begegnungsstätten, Theater, Museen, Musik- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken usw. schließen bzw. ihre Angebote und Aktivitäten deutlich reduzieren sowie Veranstaltungen und Projekte absagen mussten. Eine Antragstellung ist ab sofort für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 möglich.
Weitere Informationen und das Antragsformular findet sich auf der Homepage des Landesförderinstituts M-V (LFI).
(Autor/Quelle: GSA)