Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird verlängert und der aktuellen coronabedingten Situation angepasst.
Mit den Änderungen werden unter anderem die Ausbildungsprämien verdoppelt, womit zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen werden. Weiterhin können Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, pauschal 1.000 € bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben. Auch die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 € verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit.
Weitere Änderungen und Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)