Das Programm richtet sich vorrangig an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem gesamten verarbeitenden Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sind auch Handwerksunternehmen, die die GRW-Voraussetzungen wie z.B. den überregionalen Absatz erfüllen, antragsberechtigt. Die Richtlinie sieht vor, dass es sich bei der geförderten Personalstelle unter anderem um ein unbefristetes - zusätzliches zum bisher schon vorhandenen Personal mit technischem Hochschulabschluss - Beschäftigungsverhältnis handeln muss, das tarifgleich vergütet wird. Die Förderung erfolgt mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Anträge können ab sofort beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.
(Autor/Quelle: GSA)