Vergabe öffentlicher Aufträge wird vereinfacht

Montag, 02.01.2017

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat die Verwaltungsvorschrift

der veränderten „Vergaberechts-Umgebung“ angepasst und damit vereinfacht. Sie tritt im Januar 2017 in Kraft.

 

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift entfällt die Zubenennung potentieller Bieter. Der bisher geltende Zubenennungserlass läuft demnach am 31. Dezember 2016 aus. Weiterhin entfallen die bisherigen Regelungen im Wertgrenzenerlass zur Bekanntmachung beabsichtigter Auftragsvergaben im Internet. Bestehen bleibt die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen (ein eingegrenzter Kreis von Bietern wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert) bei Liefer- und Dienstleistungen (100.000 €) sowie Bauleistungen (eine Million €). Die Freihändige Vergabe (ohne Ausschreibung) ist weiterhin erlaubt, wenn die Auftragswertgrenze bei Liefer- und Dienstleistungen 100.000 € und bei Bauleistungen 200.000 € nicht überschreitet.

 

Weitere Informationen und Unterlagen zur Teilnahme finden sich auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

(Autor/Quelle: GSA)

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