Neue Qualifizierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Freitag, 01.12.2017

Heute ist die neue Qualifizierungsrichtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Kraft getreten. Anträge auf Bildungsschecks für Mitarbeiter, auf Qualifizierungsprojekte für Teams oder auf Kompetenzfeststellungen für Mitarbeiter können von Unternehmen bei der GSA gestellt werden.

Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit überregionalem Absatz, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben, können ab heute Förderung für Qualifizierungsprojekte für ihre Mitarbeiter erhalten. Neben Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden auch Analysen des Qualifizierungsbedarfes der Arbeitsplätze der Beschäftigten im Unternehmen sowie zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten gefördert. Die Hälfte der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 Euro können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Formgebundene Anträge auf die Förderung können bei der GSA eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die benötigten Formulare finden sie hier.

Die bewährte Förderung von Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus nahezu allen Branchen wird fortgesetzt und erweitert. Für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung ist die Zuwendung auf höchstens 500 Euro je Bildungsscheck begrenzt, bei abschlussorientierten Qualifizierungen liegt die Obergrenze weiterhin bei 3000 Euro Zuschuss. Allerdings entfällt bei beantragten 50-Prozent-Förderungen künftig die Anwendung der gedeckelten Teilnehmerstundensätze (Matrix). Lediglich bei der Beantragung von 75-Prozent-Förderungen bleibt die Stundensatzmatrix, die auf der Webseite der GSA bereitgestellt wird, in Kraft. Zudem können die Bildungsschecks künftig auch von Bildungsdienstleistern zur Auszahlung eingereicht werden, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System und nicht zwingend über die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung in M-V verfügen. Formgebundene Anträge auf die Förderung können bei der GSA eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die benötigten Formulare finden sie hier.

 

(Autor/Quelle: GSA)

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