Gemäß der gesetzlichen Vorgaben für 2018 „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018" (RBSFV 2018) steigen die Regelsätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe.
Mit der Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2018 angepasst. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt diese Fortschreibung in den Jahren, in denen die Regelsätze nicht auf Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu festgesetzt werden, auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70 %) und der Nettolohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer (30 %).
Weitere Informationen zu den Regelsätzen in der Grundsicherung ab 2018 finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
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