Geänderte Höchst- und Basisfördersätze

Donnerstag, 21.12.2017

Im Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab dem 1. Januar 2018 geänderte Höchst- und Basisfördersätze.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann Zuwendungen zur Schaffung und Sicherung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen mit dem Ziel des Abbaus von regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsentwicklung gewähren. Ab dem 1. Januar 2018 gelten folgende Höchst- und Basisfördersätze:

 

kleine Unternehmen:         25 %    (+ 10 % im Landkreis Vorpommern-Greifswald)
mittlere Unternehmen:       15 %    (+ 10 % im Landkreis Vorpommern-Greifswald)
große Unternehmen:         10 %    (+ 5 % im Landkreis Vorpommern-Greifswald)

 

Für Anträge im Landkreis Vorpommern-Greifswald gelten die Basisfördersätze der Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung weiter.

 

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

(Autor/Quelle: GSA)

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