Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V hat die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für Unternehmensberatungsleistungen geändert.
Mit der gestrigen Veröffentlichung im Amtsblatt gilt nun eine überarbeitete „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern“. Sie richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern, die umfangreiche Unternehmensberatungsleistungen etwa zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder zur Optimierung von Produktionsabläufen planen. Zu den diversen förderfähigen Beratungsgegenständen gehört nun auch die Beratung zum Umweltmanagement eines Unternehmens.
Bis zum 31.07.2017 können für die Antragstellung Formulare mit dem Versionsstand 22.001 und höher verwendet werden. Ab 01.08.2017 kann nur noch die aktuelle Formularversion 30.001 für die Antragsstellung genutzt werden.
(Autor/Quelle: GSA)