Nach einer Übergangsphase von zwei Jahren tritt am 25. Mai 2018 endgültig die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) in Kraft.
Die neue Datenschutzgrundverordnung bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bestehende Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher nationaler Datenschutzbestimmungen werden damit beseitigt. In Deutschland wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ruft dazu auf, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen durchzuführen, um einen reibungslosen Übergang nach dem 25. Mai 2018 zu gewährleisten.
Weitere Informationen und Maßnahmen zur Anpassung der Datenverarbeitung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)