Die EU-Schwellenwerte sind die Werte, ab denen das sogenannte Kartellvergaberecht anzuwenden ist. Ab dem 1. Januar 2018 gelten für alle europaweiten Vergabeverfahren erhöhte EU-Schwellenwerte.
Die EU prüft in der Regel alle zwei Jahre inwieweit die jeweils aktuellen Schwellenwerte anzupassen sind. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2016. Ab 1. Januar 2018 gelten folgende Schwellenwerte: Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €), Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 € (bisher 209.000 €), Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren: 443.000 € (bisher 418.000 €), Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €).
Weitere Information finden sich auf der Homepage der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V..
(Autor/Quelle: GSA)