Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft beschlossen.
Mit dieser Initiative wird zukünftig geregelt, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, Filme oder andere Medien für Unterricht, Lehre, oder die nichtkommerzielle Forschung verwendet werden dürfen. Damit gilt dann unter anderem der Grundsatz, dass die gesetzliche Erlaubnis durch Verträge nicht eingeschränkt werden kann, und auch Vertragsangebote die gesetzliche Nutzung nicht hindern.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
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