Anhebung des Schwellenwerts bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Donnerstag, 09.11.2017

Im Rahmen des von der Bundesregierung angestrebten Bürokratieabbaus erfolgt zum 01.01.2018 die Anhebung der Schwelle für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG´s).

 

Nach der bisherigen Rechtslage können Selbstständige und Gewerbetreibende bzw. Unternehmen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG´s) bis 410 € (ohne Umsatzsteuer) sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben. Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich dieser Wert auf 800 €. Geringwertige Wirtschaftsgüter können damit bis zu diesem Wert im Rahmen der sog. Sofortabschreibung bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat. Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter ebenfalls die Aufzeichnungspflichten.

 

Weitere Informationen zum Bürokratieabbau finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

(Autor/Quelle: GSA)

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