Verordung zur Modernisierung des Vergaberechts

Dienstag, 12.04.2016

Der Unionsgesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt.

Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU). Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des Binnenmarktes weiterzuentwickeln und den Mitgliedstaaten zugleich neue Handlungsspielräume einzuräumen. Damit werden die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler gestaltet womit gerade die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren erleichtert werden. Der Bundesrat hat am 18.03.2016 der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) zugestimmt. Damit kann das gesamte Umsetzungspaket der EU-Vergaberichtlinien zum 18.04.2016 in Kraft treten.

 

(Autor/Quelle: GSA)

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