Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen im nationalen Recht die Voraussetzungen für die Umsetzung der europäischen Patentreform geschaffen werden. Künftig wird somit ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann. Damit werden mit der europäischen Patentreform innovative Unternehmen durch einen besseren Schutz ihrer Erfindungen im europäischen Binnenmarkt nachhaltig gestärkt.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
(Autor/Quelle: GSA)